Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Die evangelische Kirchengemeinde Dietenhofen stellt folgenden Antrag auf Bezuschussung:

 

Die mögliche Förderung bemisst sich nach der Zuschussrichtlinien Nr. 4 des Marktes Dietenhofen ab vom 01.01.2016.

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Diese sieht bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen staatlich anerkannter Religionsgemeinschaften bei einer Sanierungssumme ab 5.000 bis 50.000 € eine Bezuschussung von 8 % vor.

 

Bei Kosten von 8.252,39 € für die Reparatur der Wasserleitung entspräche dies einem Zuschuss von 660,19 €. Ob die Reparatur einer Sanierung entspricht, steht im Zweifel, da es sich dabei ja vermutlich um eine Instandsetzung und somit um Unterhalt handelt.

 

Falls also ein Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten seitens der Marktgemeinde gewährt werden sollte, so bedarf es eines, von der Zuschussrichtlinie abweichenden Marktgemeinderatsbeschlusses.

 

Für kirchliche Investitionszuschüsse haben wir einen Haushaltsansatz von 41.800 € gebildet, von welchem bisher lediglich 764,- € in Anspruch genommen wurden.

Folglich wären die Haushaltsmittel vorhanden.

 

1. Bürgermeister Erdel schlägt einen Zuschuss in Höhe von 6.000 € vor.

 


Beschluss:

Ein wird ein Zuschuss in Höhe von 6.000 € gewährt.