Die evangelische
Kirchengemeinde Dietenhofen stellt folgenden Antrag auf Bezuschussung:
Die mögliche
Förderung bemisst sich nach der Zuschussrichtlinien Nr. 4 des Marktes
Dietenhofen ab vom 01.01.2016.
.
Diese sieht bei
Bau- und Sanierungsmaßnahmen staatlich anerkannter Religionsgemeinschaften bei
einer Sanierungssumme ab 5.000 bis 50.000 € eine Bezuschussung von 8 % vor.
Bei Kosten von
8.252,39 € für die Reparatur der Wasserleitung entspräche dies einem Zuschuss
von 660,19 €. Ob die Reparatur einer Sanierung entspricht, steht im Zweifel, da
es sich dabei ja vermutlich um eine Instandsetzung und somit um Unterhalt
handelt.
Falls also ein
Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten seitens der Marktgemeinde gewährt werden
sollte, so bedarf es eines, von der Zuschussrichtlinie abweichenden
Marktgemeinderatsbeschlusses.
Für kirchliche
Investitionszuschüsse haben wir einen Haushaltsansatz von 41.800 € gebildet,
von welchem bisher lediglich 764,- € in Anspruch genommen wurden.
Folglich wären die
Haushaltsmittel vorhanden.
1. Bürgermeister
Erdel schlägt einen Zuschuss in Höhe von 6.000 € vor.
Beschluss:
Ein wird ein Zuschuss in Höhe von 6.000 € gewährt.