Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Verwaltung schlägt vor, ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 € für alle Wahlhelfer zu gewähren (Bundestagswahl 2017 - 35 €, Kommunalwahl 2014 - 40 €).

 

Dieses Erfrischungsgeld soll für die kommende Landtags- und Bezirkswahl gelten und auch für alle kommenden Wahlen und Volks- bzw. Bürgerentscheide gelten.

 


Beschlussvorschlag:

Das Erfrischungsgeld soll, wie vorgeschlagen, künftig in Höhe von 40 € für alle Wahlhelfer ausgezahlt werden. Dieses Erfrischungsgeld soll für die kommende Landtags- und Bezirkswahl gelten und auch für alle kommenden Wahlen sowie Volks- bzw. Bürgerentscheide gelten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Höhe und Angemessenheit des Erfrischungsgeldes regelmäßig zu überprüfen und evtl. nötig werdende Anpassungen vorzuschlagen.