Beschluss: zur Kenntnis genommen

Im Allgemeinen ist festzustellen, dass derzeit nur bei Peitschenleuchten mit Betonmast aus den 70er und 80er Jahren  die Masten so defekt sind, dass sie ausgetauscht werden müssen. Im Rahmen der weiterführenden Planung konnten nur 13 Leuchten in der Ansbacher Straße festgestellt werden, für die ein Austausch der Leuchtmittel nicht in Frage kommt. In den meisten anderen Durchgangsstraße stehen entweder durchgehend neue Leuchten mit Stahlrohrmasten oder (z. B. Neustädter Straße) beschädigte Leuchten mit Betonmasten wurden bereits durch LED-Leuchten ausgetauscht.

In den Siedlungen stehen größtenteils Pilzleuchten, deren ältere Betonmasten üblicherweise keine größeren Schäden aufweisen. Diese Leuchten werden also noch mindestens im Amortisationszeitraum von 4 Jahren weiter stehen bleiben.

Wie bekannt sollen Leuchten, welche Schäden aufweisen, sowieso dem Markt Dietenhofen gemeldet und nicht umgerüstet werden.

Herr GR Scheiderer schlägt vor, zu überprüfen, ob nicht auch die letzten Leuchten mit Betonmast in der Neustädter Straße durch LED-Leuchten ersetzt werden sollten.


Beschlussvorschlag:

Kenntnisnahme