Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Die Antragstellerin beantragt die Nutzungsänderung einer Seniorentagespflege zur Wohnung auf dem Grundstück FlNr. 63 Gemarkung Dietenhofen.

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Für die Wohnung ist 1 Stellplatz nach der GaStellV erforderlich. Bei der vorherigen Nutzung waren 3 Stellplätze erforderlich, sodass die Stellplatzanforderungen erfüllt sind.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag „Nutzungsänderung einer Seniorentagespflege zur Wohnung“ auf dem Grundstück FlNr. 63 Gemarkung Dietenhofen.