Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Der Antragsteller hat einen Bauantrag zum Wohnhausanbau auf dem Grundstück FlNr. 321/3 Gemarkung Haasgang (Adelmannsdorf 19) eingereicht.

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs –und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben „Wohnhausanbau“ auf dem Grundstück FlNr. 321/3 Gemarkung Haasgang (Adelmannsdorf 19).