Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Die Antragsteller haben einen Bauantrag zum Um- und Ausbau des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 1374/1 Gemarkung Kleinhaslach eingereicht.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Innenbereich und somit richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben „Um und Ausbau des bestehenden Wohnhauses“ auf dem Grundstück FlNr. 1374/1 Gemarkung Kleinhaslach (Bauantragsverzeichnis 2018/0043).