Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Die Antragsteller haben einen Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 276 Gemarkung Ebersdorf eingereicht.

 

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 „Stolzmühle“.

 

Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:

-       Geschossigkeit (Bebauungsplan Bebauung erdgeschossig mit talseitig maximal 90 cm hohem sichtbaren Kellergeschoss oder Sockel, beantragt Erd- und Dachgeschoss),

-       Kniestock (Bebauungsplan 36,5 cm, beantragt 90 cm),

-       Grundfläche (Bebauungsplan maximal 90 m², beantragt 118,22 m²),

-       Dachfarbe (Bebauungsplan rotbraun, beantragt anthrazit),

-       Dachneigung (Bebauungsplan 15° bis 30°, beantragt 45°), sowie

-       Geländeauffüllung (Bebauungsplan 75 cm, beantragt 1,00 m, laut Zeichnung bis zu 1,5 m).

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 276 Gemarkung Ebersdorf (Bauantragsverzeichnis 2018/0044).

 

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 „Stolzmühle“ bezüglich

-       Geschossigkeit,

-       Kniestock,

-       Grundfläche,

-       Dachfarbe,

-       Dachneigung, sowie

-       Geländeauffüllung.