Die Stadt Heilsbronn beabsichtigt, im Ortsteil Bürglein den Bebauungsplan Nr. B 5 „Am Mühlbuck“ in Bürglein im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufzustellen. Hierzu legt die Stadt Heilsbronn die Entwurfsunterlagen vor.
Die Bauverwaltung sieht keine Belange des Marktes Dietenhofen durch den Bebauungsplan berührt.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 5 „Am Mühlbuck“ in Bürglein der Stadt Heilsbronn.