Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Im Vorfeld zur Erstellung des Integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzeptes ist eine Überschwemmungsgebietsermittlung für die Gewässer III. Ordnung erforderlich. Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.02.2018 beschlossen, solch eine Berechnung durchzuführen.

 

Insgesamt sechs Büros wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Lediglich 4 Büros haben ein Angebot abgegeben.

 

Günstigster Anbieter der Leistung „Überschwemmungsgebietsermittlung“ ist das Büro Stadt-Land-Fluss Ingenieurdienste GmbH, Bamberg. Das Büro bietet die Leistungen, die keinem Honorarbild der HOAI entsprechen und daher als Besondere Leistung gemäß HOAI gelten, zu einem Pauschalangebotspreis i. H. v. 62.177,50 Euro (brutto) an.

 

Der Zuwendungsantrag wurde beim Wasserwirtschaftsamt Ansbach eingereicht und eine Zuwendung in Höhe von 48.000 Euro beantragt (75 % der Gesamtkosten). Die Auftragsvergabe darf erfolgen, sobald der Zuwendungsbescheid des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach vorliegt.

 

Um den Auftrag an das Büro zügig erteilen zu können, soll über die Auftragsvergabe bereits Beschluss gefasst werden. Der Beschluss wird erst nach Vorlage des Zuwendungsbescheides seitens der Verwaltung vollzogen.


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat beschließt, den Auftrag zur Erstellung der Überschwemmungsgebietsberechnungen für die Gewässer III. Ordnung des Marktes Dietenhofen an den günstigsten Anbieter die Stadt-Land-Fluss Ingenieurdienste GmbH, Bamberg, zu einem pauschalen Angebotspreis in Höhe von 62.177,50 Euro brutto zu vergeben.

Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich des Zuwendungsbescheides des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach. Eine Auftragserteilung darf erst nach Eingang des Zuwendungsbescheides erfolgen.