Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bericht zur Haushaltsabwicklung (Stand 28.08.2018)

 

 

In der folgenden Aufstellung wird die Entwicklung des Haushaltsjahres 2018 zum Stand 28.08.2018 dargestellt. Die Übersicht enthält die Einnahme- und Ausgabeansätze des Haushaltsplanes 2018 für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie die Sollstellung am 28.08.2018.

 

 

1.    VERWALTUNGSHAUSHALT:

 

 

 

Haushaltsansatz 2018

Anordnungssoll zum 28.08.2018

Abgleich

Gesamteinnahmen

15.303.521,00 €

10.987.474,23 €

-4.316.046,77 €

Gesamtausgaben

15.303.521,00 €

8.901.874,56

6.401.646,44 €

Abgleich

0,00 €

2.085.599,67 €

2.085.599,67 €

 

 

 

Der Verwaltungshaushalt in Einzelplänen:

 

Einzelplan Einnahmen

Haushaltsansatz 2018

Anordnungssoll zum 28.08.2018

Abgleich

Erfüllungsgrad

0

Allgemeine Verwaltung

106.794 €

49.095,79 €

-57.698,21 €

45,97%

1

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

119.100 €

26.101,85 €

-92.998,15 €

21,92%

2

Schulen

0 €

0,00 €

0,00 €

-

3

Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege

23.200 €

6.482,20 €

-16.717,80 €

27,94%

4

Soziale Sicherung

2.370.765 €

1.699.413,40 €

-671.351,60 €

71,68%

5

Gesundheit, Sport, Erholung

363.350 €

149.465,92 €

-213.884,08 €

41,14%

6

Bau-/Wohnungswesen, Verkehr

528.746 €

171.057,23 €

-357.688,77 €

32,35%

7

Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung

1.031.295 €

950.644,69 €

-80.650,31 €

92,18%

8

Wirtschaftl. Unternehmen, Grund- u. Sondervermögen

273.918 €

289.123,34 €

15.205,34 €

105,55%

9

Allgem. Finanzwirtschaft

10.486.353 €

7.646.089,81 €

-2.840.263,19 €

72,91%

 

Gesamtsumme

15.303.521 €

10.987.474,23 €

-4.316.046,77 €

71,80%

 

 

Die Einnahmen aus der Grund- und Gewerbesteuer sind bereits vollständig im Anordnungssoll enthalten.

 

Einzelplan Ausgaben

Haushaltsansatz 2018

Anordnungssoll zum 28.08.2018

Abgleich

Erfüllungsgrad

0

Allgemeine Verwaltung

1.275.830 €

774.732,83 €

501.097,17 €

60,72%

1

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

356.960 €

151.620,27 €

205.339,73 €

42,48%

2

Schulen

494.700 €

492.796,84 €

1.903,16 €

99,62%

3

Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege

167.377 €

88.255,50 €

79.121,50 €

52,73%

4

Soziale Sicherung

3.500.245 €

2.007.232,32 €

1.493.012,68 €

57,35%

5

Gesundheit, Sport, Erholung

1.275.800 €

524.862,79 €

750.937,21 €

41,14%

6

Bau-/Wohnungswesen, Verkehr

1.402.220 €

513.406,44 €

888.813,56 €

36,61%

7

Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung

1.075.045 €

306.357,46 €

768.687,54 €

28,50%

8

Wirtschaftl. Unternehmen, Grund- u. Sondervermögen

73.545 €

33.169,39 €

40.375,61 €

45,10%

9

Allgem. Finanzwirtschaft

5.681.799 €

4.009.470,75 €

1.672.328,25 €

70,57%

 

Gesamtsumme

15.303.521 €

8.901.904,59 €

6.401.616,41 €

58,17%

 

Durch die Einrichtung von Deckungsringen werden Mehrausgaben durch Minderausgaben des gleichen Deckungsringes ausgeglichen. Die Auslastung der Deckungsringe im Verwaltungshaushalt stellt sich wie folgt dar:

 

 

Deckungsring

Erläuterung

Deckungssumme

Soll

gebucht

40

Personalausgaben

3.803.250,00 €

2.303.721,67 €

60,57%

50

Gebäudeunterhalt

145.400,00 €

48.831,57 €

33,58%

51

Unterhalt Grünanlagen

244.600,00 €

84.507,60 €

34,55%

52

Verwaltungs- und Zweckausstattung

30.350,00 €

11.259,78 €

37,10%

54

Bewirtschaftung Grundstücke

333.160,00 €

256.071,53 €

76,86%

55

Haltung von Fahrzeugen

37.500,00 €

24.587,71 €

65,57%

56

Fortbildung

55.100,00 €

14.829,38 €

26,91%

64

Steuern und Versicherungen

133.870,00 €

124.645,28 €

93,11%

650

Bürobedarf

17.050,00 €

5.230,17 €

30,68%

651

Bücher und Zeitschriften

11.200,00 €

8.651,57 €

77,25%

661

Mitgliedsbeiträge

9.452,00 €

6.787,54 €

71,81%

 

 

Tatsächliche Überschreitungen gibt es derzeit bei folgenden Haushaltsstellen:

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Ansatz

Überschreitungen

0800.6300

Versch. Aufwendungen für Verwaltung und Betrieb (Verwaltung)

3.000,00 €

561,86 €

1300.6300

Versch. Aufwendungen für Verwaltung und Betrieb (Feuerwehr)

2.700,00 €

4.426,74 €

1300.6569

Verdienstausfallentschädigung (Feuerwehr)

7.000,00 €

3.802,75 €

1430.5143

Unterhalt Dämme und ähnliches

10.000,00 €

2.752,11 €

3700.7180

Zuschüsse für laufende Zwecke (Kirche)

500,00 €

6.000,00 €

4980.7090

Zuschüsse für laufende Zwecke (sonst. Soziale Angel.)

2.800,00 €

175,00 €

6100.6555

Planungskosten, B-Pläne

5.500,00 €

7.101,19 €

881.5350

Pachten

300,00 €

15,56 €

Summe

24.835,21 €

 

 

Erläuterungen zu Überschreitungen über 5.000 €:

 

Beim kirchlichen Zuschuss handelt es sich um den Zuschuss, der in Höhe von 6.000 € für die Reparatur an der Wasserleitung im Friedhof an die Kirche erstattet wurde. Grundsätzlich sehen zwar die Zuschussrichtlinien Investitionszuschüsse für kirchliche Angelegenheiten vor, für welche auch ein Ansatz im Vermögenshaushalt gebildet wurde (z.B. für die Sanierung der Kirche in Kleinhaslach). Bei obigen Zuschuss handelt es sich aber um eine Zuwendung für Instandhaltung, welche im Verwaltungshaushalt zu buchen ist, sodass sich ein Überzug um 6.000 € ergibt.

 

Bei den „Planungskosten, B-Plänen“ wurden bereits rund 12.500 € für Baugrunduntersuchungen im Baugebiet „Nördlich der Rüderner Straße“ und Artenschutzgutachten für das Gewerbegebiet „Nördlich der Industriestraße“ ausgegeben. Diese wurden ursprünglich im Vermögenshaushalt eingeplant, sind aber im Verwaltungshaushalt zu buchen. Folglich wird im Vermögenshaushalt die Ausgabeseite dahingehend um die Überschreitung im Verwaltungshaushalt verringert.

 

 

Der Einzelplan 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ zeigt derzeit folgenden Stand auf:

 

Einzelplan 9 Einnahmen

Haushaltsansatz 2018

Anordnungssoll zum 28.08.2018

Abgleich

Grundsteuer A

71.000 €

72.215,08 €

1.215,08 €

Grundsteuer B

645.000 €

781.475,16 €

136.475,16 €

Gewerbesteuer

4.500.000 €

4.667.260,15 €

167.260,15 €

Gemeindeanteil an der  Einkommenssteuer

3.134.000 €

1.578.149,00 €

-1.555.851,00 €

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

600.000 €

296.988,00 €

-303.012,00 €

Hundesteuer

13.500 €

14.401,00 €

901,00 €

Schlüsselzuweisungen v. Land

0 €

0,00 €

0,00 €

Sonstige allg. Zuweisungen v. Land

98.853 €

98.853,30 €

0,30 €

Einkommenssteuerersatzleistung

230.000 €

111.799,00 €

-118.201,00 €

Überlassung des Aufkommens aus der Grunderwerbsteuer

40.000 €

24.806,01 €

-15.193,99 €

 

Die Einnahmen der Gewerbe- und Grundsteuern sind im Anordnungssoll bereits komplett für das Haushaltsjahr 2018 abgedeckt. Die Beteiligungen an der Umsatzsteuer, der Einkommenssteuer, der Einkommenssteuerersatzleistungen und der Überlassung aus der Gewerbesteuer für das dritte und vierte Quartal stehen noch aus, sodass der Markt Dietenhofen hier noch mit Einnahmen in Höhe von 1.992.257 € rechnen kann.

 

 

 

 

 

 

 

Einzelplan 9 Ausgaben

Haushaltsansatz 2018

Anordnungssoll zum 28.08.2018

Abgleich

Gewerbesteuerumlage

1.030.000 €

702.337,00 €

327.663,00 €

Solidarumlage

0 €

0,00 €

0,00 €

Kreisumlage

3.310.000 €

3.307.133,72 €

2.866,28 €

 

 

Die Ausgaben für die Gewerbesteuerumlage für das dritte und vierte Quartal stehen noch aus. Durch die erhöhten Einnahmen bei der Gewerbesteuer 2017 mussten 2018 noch rund 33.000 € „Nachzahlung“ bei der Gewerbesteuerumlage entrichtet werden. Ausgehend vom aktuellen Gewerbesteuereinnahmesoll von 4.667.260,15 € muss derzeit noch mit Abschläge für das dritte und vierte Quartal in Höhe von insgesamt 393.000 € gerechnet werden. Die Kreisumlage wurde bereits vollständig zu Soll gestellt.

 


 

2.    VERMÖGENSHAUSHALT:

 

 

 

Haushaltsansatz 2018

Anordnungssoll zum 28.08.2018

Abgleich

Gesamteinnahmen

7.407.420,00 €

111.020,00 €

-7.296.400,00 €

Gesamtausgaben

7.407.420,00 €

2.363.409,90 €

5.044.010,10 €

Abgleich

0,00 €

-2.252.389,90 €

-2.252.389,90 €

 

 

Einnahmen der Einzelpläne 0 – 9

 

Einzelplan Einnahmen

Haushaltsansatz 2018

Anordnungssoll zum 28.08.2018

Abgleich

Erfüllungsgrad

0

Allgemeine Verwaltung

0 €

0,00 €

0,00 €

 

1

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

115.000 €

0,00 €

-115.000,00 €

0,00%

2

Schulen

0 €

0,00 €

0,00 €

3

Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege

10.000 €

0,00 €

-10.000,00 €

0,00%

4

Soziale Sicherung

145.000 €

0,00 €

-145.000,00 €

0,00%

5

Gesundheit, Sport, Erholung

158.000 €

0,00 €

-158.000,00 €

0,00%

6

Bau-/Wohnungswesen, Verkehr

789.100 €

0,00 €

-789.100,00 €

0,00%

7

Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung

667.970 €

0,00 €

-667.970,00 €

0,00%

8

Wirtschaftl. Unternehmen, Grund- u. Sondervermögen

1.340.000 €

1.020,00 €

-1.338.980,00 €

0,08%

9

Allgem. Finanzwirtschaft

4.182.350 €

110.000,00 €

-4.072.350,00 €

2,63%

 

Gesamtsumme

7.407.420 €

111.020,00 €

-7.296.400,00 €

1,50%

 

 

 

 

 

 

Erläuterungen zu den jeweiligen Einzelplänen:

 

Einzelplan 1: Im aktuellen Haushaltsjahr wurde die Zuwendung für die Errichtung des FFW-Hauses in Kleinhaslach eingeplant. Die Zuwendung wird dieses Jahr nicht mehr kassenwirksam werden.

 

Einzelplan 3: Für die Aufstockung der Räumlichkeiten an der Schulturnhalle, welche an den Musikzug vermietet sind, ist noch eine Restzuwendung aus dem Kulturfonds in Höhe von 10.000 € ausstehend, die allerdings auch erst im Jahr 2019 kassenwirksam werden wird.

 

Einzelplan 4: Für den Krippenanbau an der KiTa Schabernack steht noch eine Restzuwendung in Höhe von 145.000 € aus. Für diese wurde der Verwendungsnachweis bereits erstellt und liegt der Regierung von Mittelfranken zu Prüfung vor. Ob eine Auszahlung noch im Jahr 2018 zu erwarten ist, oder erst 2019 kassenwirksam wird, kann zum derzeitigen Stand nicht gesagt werden.

 

Einzelplan 5: Für die Sanierung der Ballsporthalle (1. Bauabschnitt des Jahres 2018) wird derzeit der Verwendungsnachweis durch das Ingenieurbüro Christofori bearbeitet. Mit einer Kassenwirksamkeit in Höhe von 60.000 € ist wahrscheinlich erst 2019 zu rechnen.

Für die Sanierung der Schulturnhalle ist noch eine Restzuwendung in Höhe von 98.000 € zu erwarten. Hierfür wurde eine Fristverlängerung zur Einreichung des Verwendungsnachweises bis 31.12.2018 eingereicht, sodass auch hier erst 2019 mit Kassenwirksamkeit zu rechnen sein wird.

 

Einzelplan 6: Mit Fördermitteln aus der Städtebauförderung in Höhe von 279.000 € als 40 %ige Förderung ist aufgrund der unterbleibenden Ausgaben in diesem Bereich 2018 auch nicht mehr zu kalkulieren.

Die veranschlagten Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen (395.000 €) für das Baugebiet „Nördlich der Rüderner Straße“ werden auch nicht mehr im Jahr 2018 kassenwirksam, wenn die Grundstücksveräußerungen erst im Jahr 2019 beginnen.

Für die Sanierung des Gehweges in der Langenzenner Straße wird 2018 noch mit einem Zuschuss in Höhe von rund 50.000 € gerechnet.

 

Einzelplan 7: Einnahmen aus Herstellungsbeiträgen für die Entwässerungseinrichtung im Baugebiet „Nördlich der Rüderner Straße“ werden sich auch im Jahr 2018 nicht mehr realisieren (44.000 €). Insgesamt wird noch mit Herstellungsbeiträgen von rund 250.000 € im Jahr 2018 gerechnet.

 

An Zuweisungen stehen noch 263.800 € für den Breitbandausbau der Phase I und weitere 50.000 € für den Masterplan aus, deren Geldeingang noch in diesem Jahr erwartet wird. Des Weiteren steht dem Markt Dietenhofen noch ein Zuschuss in Höhe von 57.750 € für das Dorfgemeinschaftshaus und den Spielplatz in Neudorf zu, welcher ebenfalls noch 2018 kassenwirksam werden wird.

 

Einzelplan 8: Durch das Nichtveräußern von Grundstücken für das Baugebiet „Nördlich der Rüderner Straße“ werden die dadurch veranschlagten Einnahmen in Höhe von 1.340.000 € nicht mehr im Jahr 2018 kassenwirksam.

 

Einzelplan 9: Kredite wurden keine aufgenommen. Die Einnahmen in Höhe von 110.000 € sind aus der Investitionspauschale des Freistaates Bayern. Die restlichen Mindereinnahmen dieses Einzelplanes liegen darin begründet, dass der Markt Dietenhofen bisher noch keine tatsächliche Rücklagenentnahme tätigen musste, für welche Einnahmen (aus Entnahme) in Höhe von 2.790.441 € angesetzt wurden. Als weitere noch fehlende Einnahme ist hier die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt in Höhe von angesetzten 1.281.799 € aufzuführen. Die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt ergibt sich erst durch die Rechnungslegung am Jahresabschluss.

 

 

Ausgaben der Einzelpläne 0 – 9

 

 

Einzelplan Ausgaben

Haushaltsansatz 2018

Anordnungssoll zum 28.08.2018

Abgleich

Erfüllungsgrad

0

Allgemeine Verwaltung

223.500 €

942,44 €

222.557,56 €

0,42%

1

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

678.100 €

271.402,70 €

406.697,30 €

40,02%

2

Schulen

0 €

0,00 €

0,00 €

 

3

Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege

81.700 €

11.950,00 €

69.750,00 €

14,63%

4

Soziale Sicherung

191.300 €

122.078,87 €

69.221,13 €

63,82%

5

Gesundheit, Sport, Erholung

569.600 €

302.364,70 €

267.235,30 €

53,08%

6

Bau-/Wohnungswesen, Verkehr

1.448.100 €

94.629,62 €

1.353.470,38 €

6,53%

7

Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung

3.603.120 €

1.079.467,20 €

2.523.652,80 €

29,96%

8

Wirtschaftl. Unternehmen, Grund- u. Sondervermögen

612.000 €

480.574,37 €

131.425,63 €

78,53%

9

Allgem. Finanzwirtschaft

0 €

0,00 €

0,00 €

 

 

Gesamtsumme

7.407.420 €

2.363.409,90 €

5.044.010,10 €

31,91%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erläuterungen zu den jeweiligen Einzelplänen:

 

 

Einzelplan 0: Für das Rathaus wurden bisher zwei Vitrinen für 942 € angeschafft. Die veranschlagten Ausgaben für die Sanierung des Sitzungssaals (150.000 €) und die Sanierung der Rathausverkabelung (50.000 €) werden 2018 voraussichtlich nicht mehr kassenwirksam. Für die Erweiterung der EDV-Anlage wird noch mit rund 15.000 € im Jahr 2018 zu kalkulieren sein.

 

Einzelplan 1: Für den Hochbau des Feuerwehrhauses wurden von den veranschlagten 553.000 € bisher 167.000 € ausgegeben und es werden noch Ausgaben in Höhe von 64.500 € erwartet. Im Tiefbaubereich des Feuerwehrhauses wurden 40.000 € angesetzt und bereits 95.600 € ausgegeben. Hier werden noch weitere Ausgaben in Höhe von 46.400 € erwartet. Die Überziehung im Tiefbaubereich liegt in den Pflasterarbeiten begründet, welche in der Planung dem Hochbau zugerechnet wurden.

An Mobiliar wird beim Feuerwehrhaus noch mit Kosten in Höhe von 4.500 € kalkuliert.

Unterm Strich bedeutet dies, dass insgesamt bei Hoch- Tiefbau und dem Mobiliar das Feuerwehrhaus im Jahr 2018 mit 261.800 € an Einsparung im Vergleich zum Haushaltsansatz ausgegangen werden kann.

Für den Erwerb eines Mannschaftswagens für die FFW-Kleinhaslach ist noch mit Ausgaben in Höhe von 20.000 € zu rechnen.

 

Einzelplan 2: Für die Finanzierung des Schulverbandes wurden im Jahr 2018 keine Investitionsumlagen erhoben, sodass hier keine Ausgaben zu erwarten sind.

 

Einzelplan 3: Für die veranschlagten Zuwendungen im kirchlichen Bereich wurden bisher lediglich 764 € als Baukostenzuschuss für Urnengräber in Unternbibert verausgabt. Ob die restlichen Mittel noch angefordert werden, bleibt abzuwarten. Für die Strahler der Beleuchtung an der St. Andreas-Kirche wurden 11.200 € ausgegeben.

Für die Neuanlage der Rosen am Schloss wurden Mittel von 14.000 € veranschlagt, die im laufenden Jahr vermutlich ebenfalls nicht in Anspruch genommen werden.

 

Einzelplan 4: Für das Grundstück zur Neuerrichtung der KiTa Kunterbunt wurden 27.200 € ausgegeben, sodass der HH-Ansatz von 30.000 € ausreicht. Für Planungsleistungen des Neubaus wurden 50.000 € angesetzt und bisher bereits 64.500 € verausgabt. Für die Statik und den Brandschutz werden hier voraussichtlich noch weitere 20.000 € im laufenden Jahr benötigt. Die derzeit in Planung befindliche Erschließungsstraße des Neubaus wird voraussichtlich erst im Jahr 2019 kassenwirksam werden (Finanzplanung 400.000 €)

An der KiTa Schabernack werden derzeit die Außenanlagen errichtet. Bisher wurden dafür 22.200 € ausgegeben und es wird noch mit zusätzlichen 20.000 € gerechnet. Die veranschlagten 65.000 € werden damit um rund 22.800 € unterschritten werden.

 

Einzelplan 5: Die Sanierung der Ballsporthalle wurde für den ersten Bauabschnitt mit 401.000 € (netto) veranschlagt. Bisher wurde hierfür 267.000 € (netto) ausgegeben und es werden noch rund 105.000 € kassenwirksam, sodass die Maßnahme rund 30.000 € unter dem Ansatz verbleibt.

 

Im gemeindlichen Hallenbad wurde ein Ansatz von 132.000 € (netto) für die Sanierung der betriebstechnischer Anlagen eingeplant. Bisher wurden rund 9.000 € verausgabt. Kassenwirksam werden im Jahr 2018 voraussichtlich noch 74.000 € (Schwallwasserbehälter, Kassenautomat und Sanierung der Abwasseranlagen), sodass der Ansatz um rund 49.000 € unterschritten werden wird.

 

 

Einzelplan 6: Für die Planung des B-Planes „Nördlich der Rüderner Straße“ wurden bisher 26.600 € verausgabt. Für die Erschließungsplanung im Baugebiet werden voraussichtlich noch 20.000 €, für das Gewerbegebiet 10.000 € und das Baugebiet Frickendorf 5.000 € an Planungsleistungen im Jahr 2018 fällig.

Für den Deckenbau der Straßen wurden bisher 8.000 € ausgegeben und es wird noch mit 50.000 € kalkuliert, sodass der Ansatz von 100.000 € nicht ausgeschöpft werden wird.

Die angesetzten 100.000 € für die Straßensanierung am Silberbuck wird ebenfalls 2018 nicht realisiert, sodass die Mittel von 100.000 € nicht in Anspruch genommen werden.

Gleiches gilt für die angesetzten Mittel in Höhe von 50.000 € für die Sanierung des Stieglitzweges und grundlegende Sanierung der Wirtschaftswege in Höhe von 50.000 €.

Für den Hagelsbergweg wird noch mit 10.000 € an Planungsleistungen kalkuliert, die kassenwirksam werden (Ansatz 50.000 €).

Die Durchführung des Bauabschnittes I im Baugebiet „Nördlich der Rüderner Straße“ wird voraussichtlich erst im Jahr 2019 beginnen, sodass die veranschlagten 169.000 € für den Straßenbau ebenfalls nicht mehr im Jahr 2018 kassenwirksam werden. Gleiches gilt für den Ansatz von 115.000 € im Gewerbegebiet Neudorfer Höhe und im Baugebiet Frickendorf (17.000 €).

Für die kürzlich beschlossene Verbreiterung des Haunoldshofener Wegs werden bisher nicht eingeplante Ausgaben von rund 20.000 € noch kassenwirksam.

Im Bereich der Straßenbeleuchtung wurden im laufenden Jahr bisher rund 54.000 € ausgegeben. Für die Umstellung der Leuchten auf LED-Leuchtmittel werden noch rund 30.000 € an Ausgaben anfallen. Des Weiteren werden rund 22.000 € für Auswechslungen von Leuchten verwendet werden, die kassenwirksam werden.

Beim Bauhof könnte in diesem Jahr noch die Zahlung des angeschafften, aber noch nicht angemessen einsatzbereiten Salzstreuers von rund 12.500 € und der Ersatz der Stromverteiler in Höhe von 8.000 €, sowie der Abbau der Öltanks 4.000 € und die Außenbeleuchtung am Bauhofgelände in Höhe von 6.000 € hinzukommen.

 

 

Einzelplan 7: Für die Verlegung von Lichtwellenleitern wurden bisher 18.500 € ausgegeben (Ansatz 50.000 €) und es wird mit keinen weiteren Ausgaben in diesem Bereich derzeit kalkuliert.

An Planungskosten für das Dorfgemeinschaftshaus wird im laufenden Jahr noch mit Ausgaben von 10.000 € gerechnet.

Im Bereich der Kläranlage wurden bisher 4.800 € für Probenehmer verausgabt. Für das laufende Haushaltsjahr wird hier noch mit Ausgaben im Vermögenshaushalt von 108.300 €, für die Fernwirktechnik, einen Gullycleaner und eine Teilzahlung der neuen Bodenräumschilder im Nachklärbecken kalkuliert.

 

 

Für die Kanäle in den Bau- und Gewerbegebieten wurde ein Ansatz von 1.271.000 € gebildet (616.000 € Erschließung Baugebiet Nördlich der Rüderner Straße, 590.000 € Erschließung Gewerbegebiet Neudorfer Höhe und 65.000 € Kanalsanierung Baugebiet Nr. 16). Durch die zeitliche Verschiebung des Beginns der Erschließungsmaßnahmen werden im Jahr 2018 voraussichtlich nur 16.500 € für die Grundstücksanschlüsse im Gewerbegebiet kassenwirksam.

Für die Kanäle der Ortsteile wurden 23.000 € im Baugebiet Frickendorf geplant, welche sich ebenfalls 2018 nicht realisieren werden.

Für die Sanierung der Kanäle in der Ansbacher- und Blumenstraße wurden für das Jahr 2018 Planansätze von 1.300.000 € gebildet, wovon bisher 831.297 € verausgabt wurden. Insgesamt werden in diesem Bereich voraussichtlich noch 130.000 € kassenwirksam, sodass hier rund 338.000 € unter dem Ansatz verbleiben.

Die veranschlagten 140.000 € für die Filterschicht in der Bauschuttdeponie sollen heuer noch kassenwirksam werden.

Für den Breitbandausbau wurden bisher 121.000 € für den Masterplan und Teilabschläge für die Phase I ausgegeben. Es wird hier noch mit der Restzahlung der Phase I in Höhe von 60.000 € gerechnet. Aufwendungen für die Phase II werden sich voraussichtlich erst im Jahr 2019 realisieren.

 

 

 

Einzelplan 8: Für den Ankauf unbebauter Grundstücke wurden bisher 471.990,55 € ausgegeben. Im Deckungsring befindet sich hierzu eine Gesamtermächtigung von 546.000 €.  Aufgrund bereits beschlossener aber noch nicht kassenwirksamer Grundstückskäufe und noch beabsichtigter Grundstückskäufe, wird noch mit weiteren Ausgaben in Höhe von 213.000 € kalkuliert.

Für die Wasserversorgung im Ortsteil Adelmannsdorf wurden noch Restzahlungen in Höhe von 35.821 € geleistet. Die Wasserversorgung im Ortsteil Höfen wird voraussichtlich noch rund 5.000 € in Anspruch nehmen und somit den Ansatz von 40.000 € nicht ausschöpfen.

           

 

 

Im Vermögenshaushalt werden verschiedene Haushaltsüberschreitungen durch bestehende Verknüpfungen (sog. Haushaltsringe) gedeckt.

 

Deckungsringe

Erläuterung

Deckungssumme

Soll

gebucht

1106

Rathaus Anlagev.

73.500,00 €

942,44 €

1,28%

1932

Grundstückskäufe

546.000,00 €

471.990,55 €

86,45%

 

 

 

Tatsächliche Überschreitungen gibt es derzeit bei folgenden Haushaltsstellen:

 

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Ansatz

Überschreitungen

1146.9350

Erwerb von beweglichen Sachen (Tierschutz)

0,00 €

2.772,70 €

1300.9500

Tiefbaumaßnahmen (Feuerwehrhaus)

40.000,00 €

56.300,43 €

4641.9400

Planungskosten Hochbau (Kindergarten Kunterbunt)

50.000,00 €

14.562,19 €

5700.9350

Erwerb von beweglichen Sachen (Hallenbad)

2.000,00 €

1.395,98 €

Summe

75.031,30 €

 

 

Allgemeine Rücklage:

Die Allgemeine Rücklage hat derzeit, wie zu Jahresbeginn einen Stand von 3.311.549,81 €.

Durch den anstehenden Abschluss der Jahresrechnung 2017 wird dort mit einem Sollüberschuss in Höhe von rund 1,8 Mio. € gerechnet, welcher der Allgemeinen Rücklage entweder tatsächlich, oder nur fiktiv unter gleichzeitiger Entnahme zugeführt werden kann. Im zweiten Fall würde die Rücklagenentnahme direkt in den Haushalt 2018 einfließen.

 

 

 

3.    Zusammenfassung und Ausblick:

 

Nach derzeitigem Anordnungsstand hat der Gemeindehaushalt des Jahres 2018 zum Stichtag 28.08.2018 einen Fehlbetrag in Höhe von 166.670,23 €.

 

 

Verwaltungshaushalt:

Betrachtet man die derzeitige Auslastung der Deckungsringe, welche den Großteil des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes (ohne Kindertageseinrichtungen) und der Personalkosten wiederspiegelt, so ist ersichtlich, dass sich diese völlig im Rahmen der Haushaltsplanung bzw. noch deutlich darunter bewegen.

Die Steuereinnahmen werden ebenfalls wie geplant bzw. mit leichten Überschüssen vereinnahmt werden und auch die noch zu leistende Gewerbesteuerumlage liegt voraussichtlich mit lediglich rund 6% Mehrausgabe noch im Rahmen der Planung. Anzeichen, dass geplante Gebühreneinnahmen sich nicht realisieren lassen, oder andere Ausgabeansätze im Verwaltungshaushalt deutlich überschritten werden, sind derzeit nicht absehbar.

So kann unterm Strich davon ausgegangen werden, dass im Verwaltungshaushalt mindestens die geplante Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.281.799 € erwirtschaftet werden wird.

 

 

Vermögenshaushalt:

Der Fehlbetrag rein im Vermögenshaushalt liegt derzeit bei 2.552.389,90 €

Nach Rücksprache mit den Fachbereichen werden für den Bereich Tiefbau noch 356.500 € und für die Breitbanderschließung noch rund 60.000 € benötigt. Im Bereich Hochbau/Liegenschaften werden noch rund 423.400 € an Kosten aus dem Haushalt fließen, die bisher noch nicht zu Soll gestellt wurden.

Im gemeindlichen Bauhof werden voraussichtlich noch 30.500 € an Ausgaben kassenwirksam und in der Kläranlagen wird noch mit Ausgaben im Vermögenshaushalt von 108.300 € kalkuliert.

Für zusätzliche Grundstücksankäufe werden noch Ausgaben in Höhe von 213.000 € kassenwirksam.

 

Somit stehen noch Gesamtausgaben im Vermögenshaushalt von voraussichtlich 1.192.700 € bevor.

 

 

Demgegenüber stehen noch zu erwartende Einnahmen aus Herstellungsbeiträgen für die Entwässerung von rund 250.000 €, sowie aus Zuweisungen in Höhe von 420.500 €, was Gesamteinnahmen von 670.500 € erwarten lässt.

 

Unterm Strich betrachtet wird nach aktueller Lage mit einem weiteren Defizit im Vermögenshaushalt von 522.200 € gerechnet.

 

Dies mit dem Fehlbetrag zum Stand 28.08.2018 (2.552.389,90 €) addiert, ergäbe einen Gesamtfehlbetrag im Vermögenshaushalt von 3.104.589,90  €.

Es sei an dieser Stelle noch darauf verwiesen, dass eine Rücklagenentnahme und eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Ausgleich des Fehlbetrages hierbei noch nicht berücksichtigt sind.

 

 

Gesamthaushalt:

Falls die oben beschriebene Zuführung zum Vermögenshaushalt (1.281.799 €) zur Defizitdeckung des Vermögenshaushalt (3.104.589,90 €) mit herangezogen wird, verbliebe nach obigem Planungsstand noch ein Defizit von 1.822.790,90 €, welches durch eine Rücklagenentnahme zu decken wäre. Die geplante Rücklagenentnahme in Höhe von 2.790.551 € würde damit um rund 967.700 € unterschritten.

 

 

Fazit:

 

Durch die Verschiebung der Entwicklung des Baugebietes „Nördlich der Rüderner Straße“ fallen dieses Jahr keine Ausgaben für die Erschließung an. In der Haushaltsplanung wurde aber durch die vorgesehene Ablösung der Erschließungsbeiträge beim Grundstücksverkauf eine Art Vorfinanzierung durch den Grundstücksverkauf samt Erschließungsbeiträgen eingeplant, die ebenfalls ausbleibt.

 

Trotz dieser Verschiebung und fehlender Zuweisungen, die sich erst im Jahr 2019 realisieren werden, wird das Defizit nach aktuellem Stand unter dem Haushaltsplanungsstand bleiben und die Allgemeine Rücklage muss voraussichtlich weniger stark in Anspruch genommen werden.

 

An dieser Stelle sei noch angemerkt, dass durch die Steuerberatung Rödl  & Partner die zurückliegenden Umsatzsteuererklärungen bis zum Jahr 2012 berichtigt wurden und dem Finanzamt Ansbach nun vorliegen. In diesen Steuererklärungen wurde der Vorsteuerabzug aus den Investitionskosten der Schulturnhalle berücksichtigt. Insgesamt wird durch die Berichtigung für die Jahre 2012 bis 2017 ein Vorsteuerabzug in Höhe von 471.777,40 € beantragt. Ob dieser in der dargestellten Höhe anerkannt wird, bleibt abzuwarten. Der Vorsteuerabzug ist in der oben dargestellten Betrachtung noch nicht berücksichtigt und würde die Zuführung zum Vermögenshaushalt noch entsprechend erhöhen, bzw. die Rücklagenentnahme verringern.