Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Die Gemeinde Petersaurach beabsichtigt, auf Antrag zweier privater Vorhabenträger, nördlich von Altendettelsau, nördlich der Autobahn BAB A6 einen Bebauungsplan für die Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen aufzustellen. Parallel hierzu soll der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Petersaurach im Bereich der Vorhaben geändert werden.

 

Hierzu legt die Gemeinde Petersaurach im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger der öffentlichen Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Entwurfsunterlagen vor.

 

 

 

 

Auszug aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 40/6 „Photovoltaikanlagen an der BAB A6 nördlich von Altendettelsau“:

 

Die Bauverwaltung sieht keine Belange des Marktes Dietenhofen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes und der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Petersaurach berührt.


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40/6 „Photovoltaikanlagen an der BAB A6 nördlich von Altendettelsau“ der Gemeinde Petersaurach.