Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Gegenstand des Bauantrages ist die Errichtung von Dachgauben sowie die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück FlNr. 236/4 Gemarkung Dietenhofen.

 

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 Dietenhofen – Ost. Daher richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 30 BauGB. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:

-       Baugrenze (Errichtung des Carports außerhalb der Baugrenze)

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben „Bauliche Änderungen am bestehenden Wohnhaus sowie zur Errichtung eines Carports“ auf dem Grundstück FlNr. 236/4 Gemarkung Dietenhofen.

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich

-       der Baugrenze.