Sitzung: 01.10.2018 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Gegenstand des Bauantrages ist die Errichtung von Dachgauben sowie die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück FlNr. 236/4 Gemarkung Dietenhofen.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 Dietenhofen – Ost. Daher richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 30 BauGB. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:
- Baugrenze (Errichtung des Carports außerhalb der Baugrenze)
Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben „Bauliche Änderungen am bestehenden Wohnhaus sowie zur Errichtung eines Carports“ auf dem Grundstück FlNr. 236/4 Gemarkung Dietenhofen.
Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich
- der Baugrenze.