Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Gegenstand des Bauantrages ist der Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück FlNr. 234/3 Gemarkung Dietenhofen.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Innenbereich und daher richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Sanierungsgebiet.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück FlNr. 234/3 Gemarkung Dietenhofen (Am Weinberg 2).