Sitzung: 01.10.2018 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Gegenstand des Bauantrages ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 212/2 Gemarkung Dietenhofen.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 Dietenhofen – Ost. Daher richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 30 BauGB. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:
- Stauraum vor der Garage (festgesetzt: 5 m Breite und 5 m Tiefe; geplant: 8 m Breite und 3,60 m Tiefe)
- Baugrenze (Überschreitung im Osten und Süden)
- Dachform (festgesetzt: SD / WD, geplant: Flachdach)
- Dachneigung (festgesetzt: 35 – 42 Grad; geplant: 0 Grad)
- Dacheindeckung (festgesetzt: Ziegel oder Betondachsteine; geplant: Stahlbetonmassivdecke)
- Stützmauer im Süden (festgesetzt: max. 1 m Höhe; geplant: 1,5 m)
Die Erschließung ist gesichert.
Hinsichtlich der Befreiung bezüglich des Stauraums werden Bedenken geäußert.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses“ auf dem Grundstück FlNr. 212/2 Gemarkung Dietenhofen.
Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 9 Dietenhofen Ost hinsichtlich
- Baugrenze
- Dachform
- Dachneigung
- Dacheindeckung
- Stützmauer im Süden.
Zu der erforderlichen Befreiung hinsichtlich des Stauraums vor der Garage erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss kein Einvernehmen.