Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Gegenstand des Bauantrages ist die Nutzung des bestehenden Wohnhauses mit Neubau eines Carports und Errichtung eines Sattelsdaches auf dem Anbau auf dem Grundstück FlNr. 221/8 Gemarkung Kleinhaslach.

 

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich und daher richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB. Es handelt sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB, sondern um ein Sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB.

 

Ein Sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB ist zulässig, wenn die Ausführung oder die Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

 

Das Bauvorhaben widerspricht nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Dieser stellt das Grundstück als Mischgebiet dar. Weitere öffentliche Belange sind nicht berührt, sodass eine Beeinträchtigung nicht vorliegt.

 

Das Grundstück liegt an der öffentlichen Straße, sodass die Zufahrt gesichert ist. Das Gebäude verfügt bereits über einen Wasseranschluss. Ein Anschluss an die Entwässerungsanlage besteht noch nicht. Entlang der Gemeindeverbindungsstraße verläuft beidseitig ein öffentlicher Regenwasser-(Oberflächenwasser-)kanal. Hier wäre ein Anschluss möglich. Der Abstand zum bestehenden Mischwasserkanal beträgt 66 m. Ein Anschluss ist über eine private Druckleitung im Grünstreifen entlang der Straße sowie einer Abwasserhebeanlage auf dem Baugrundstück möglich. Hierzu wurde dem Bauherrn eine Erschließungsvereinbarung zur Unterzeichnung vorgelegt. Mit dem Abschluss der Erschließungsvereinbarung ist die Erschließung gesichert.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben Nutzungsaufnahme des bestehenden Wohnhaus mit Errichtung eines Satteldachs am Anbau sowie Errichtung eines Carports auf dem Grundstück FlNr. 221/8 Gemarkung Kleinhaslach.

 

Die Erteilung des Einvernehmens zu dem genannten Bauantrag gilt vorbehaltlich der Unterzeichnung einer Erschließungsvereinbarung durch den Bauherrn.