Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bei der Ortseinsicht wurde festgestellt, dass der Damm des Bibers auf Höhe des Grundstücks Flnr. 142/2 Gemarkung Dietenhofen bereits von den Anwohnern entfernt wurde. Desweiteren gehört ein Teil der Sträucher und Bäume am Ufer der Bibert zurückgeschnitten.

 

Herr 1. Bgm. Erdel schlägt vor, am Ufer der Bibert ab Höhe des Grundstücks FlNr. 141 Gemarkung Dietenhofen bis zur Höhe des Grundstücks FlNr. 142/2 Gemarkung Dietenhofen Wasserflusssteine eingebaut.


Beschluss:

Zur Kenntnis.