Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ab dem Jahr 2018 sollen die Stände der Wasserzähler nicht mehr von gemeindlichem Personal der Marktgemeinde abgelesen, sondern von den Gebührenpflichtigen selbst an die Gemeindeverwaltung übermittelt werden.

 

Die Bürger werden hierzu in den kommenden Amtsblättern informiert und erhalten gegen Ende des Jahres Anschreiben, in welchen die Übermittlungsmodalitäten aufgezeigt sind.

Es können dann die Zäherstände entweder postalisch, oder via Internet über ein Bürgerservice-Portal an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden.

 

Eine gemeinsame Datenerhebung mit dem Zweckverband Dillenberggruppe für die Ermittlung der Wasser- und Abwassergebühr ist organisatorisch nicht möglich.

 

Aufgrund der geänderten Ablesemodalitäten werden die Gebührenpflichtigen bei eigenem Wechsel der „Nebenzähler“ (Gartenwasser-, Brunnen-, Zisternen- und Viehstallzähler) aufgefordert, den ausgewechselten Zähler bei der Gemeindeverwaltung vorzulegen, oder mittels Bild den Zählerstand zu belegen. Sollte der Wechsel durch eine Fachfirma erfolgen, so ist eine schriftliche Erklärung dieser Firma über den Zählerwechsel vorzulegen.

 

Wie bereits in den Vorjahren werden die Zählerstände nicht geeichter Nebenzähler nicht mehr bei der Ermittlung der Abwassergebühr zu Gunsten der Gebührenpflichtigen berücksichtigt.

 

Der Vorschlag wird zustimmend zur Kenntnis genommen.