Sitzung: 09.10.2018 Marktgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Ab dem Jahr 2018
sollen die Stände der Wasserzähler nicht mehr von gemeindlichem Personal der
Marktgemeinde abgelesen, sondern von den Gebührenpflichtigen selbst an die
Gemeindeverwaltung übermittelt werden.
Die Bürger werden
hierzu in den kommenden Amtsblättern informiert und erhalten gegen Ende des
Jahres Anschreiben, in welchen die Übermittlungsmodalitäten aufgezeigt sind.
Es können dann
die Zäherstände entweder postalisch, oder via Internet über ein
Bürgerservice-Portal an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden.
Eine gemeinsame
Datenerhebung mit dem Zweckverband Dillenberggruppe für die Ermittlung der
Wasser- und Abwassergebühr ist organisatorisch nicht möglich.
Aufgrund der
geänderten Ablesemodalitäten werden die Gebührenpflichtigen bei eigenem Wechsel
der „Nebenzähler“ (Gartenwasser-, Brunnen-, Zisternen- und Viehstallzähler)
aufgefordert, den ausgewechselten Zähler bei der Gemeindeverwaltung vorzulegen,
oder mittels Bild den Zählerstand zu belegen. Sollte der Wechsel durch eine
Fachfirma erfolgen, so ist eine schriftliche Erklärung dieser Firma über den
Zählerwechsel vorzulegen.
Wie bereits in
den Vorjahren werden die Zählerstände nicht geeichter Nebenzähler nicht mehr
bei der Ermittlung der Abwassergebühr zu Gunsten der Gebührenpflichtigen
berücksichtigt.
Der Vorschlag wird zustimmend zur Kenntnis genommen.