Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr 1. Bgm. Erdel erklärt, dass der Container am Bauhofgelände, der derzeit als Obdachlosenunterkunft dient, bereits in die Jahre gekommen ist und hinsichtlich der Isolierung usw. nicht den aktuellen Standards entspricht. Zudem ist keine Beleuchtung auf dem Zuweg zum Container vorhanden. Im Winter besteht eine Räum- und Streupflicht und die Zufahrt ist nicht befestigt. Der Wasseranschluss ist nicht frostsicher.

 

 

Es gibt daher die Überlegung, einen neuen Container auf dem Grundstück FlNr. 157 Gemarkung Dietenhofen aufzustellen (Variante 1). Jedoch ist hier der Strom- und Wasseranschluss sehr schwierig und in dem Bereich sind sehr viele Kabelleitungen vom Trafohaus vorhanden.

 

Die Variante 2 sieht vor, den Container in der Nord-Ost-Ecke des Grundstücks aufzustellen. Dazu soll der Zaun in diesem Bereich geöffnet werden. Eine Beleuchtung wäre vorhanden und die Erschließung ist über die bestehenden Hallen möglich.

 

Für die Anschaffung des neuen Containers rechnet Herr 1. Bgm. Erdel mit Kosten in Höhe von ca. 5.000 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für die Erschließung (Strom, Wasser, Abwasser, Unterbau). Hierfür sind nochmals ca. 3.000 Euro bis 5.000 Euro einzurechnen.

 

Herr GR Arlt erklärt, dass dieser Standort (Variante 2) sehr kritisch gesehen wird. Er schlägt daher vor, den Container hinter den bestehenden Hallen an die nördliche Grundstücksgrenze aufzustellen (Variante 3). Frau Engelhard weist darauf hin, dass der Container als ein Gebäude unter 75 m³ zwar keiner Baugenehmigung bedarf, jedoch die Errichtung in den Abstandsflächen der bestehenden Hallen nicht möglich ist, da es sich um ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen handelt.

 

Herr 1. Bgm. Erdel teilt weiter mit, dass auch die Möglichkeit der Unterbringung in dem Anwesen Nürnberger Straße 13 besteht. In den Gemeindehäusern sind derzeit zwei Wohnungen frei, jedoch sollten diese Wohnungen leer bleiben, da hier eine Sanierung der Wohnhäuser angedacht ist.

 

Nach eingehender Diskussion wird vereinbart, dass seitens der Verwaltung nochmals geprüft wird, ob eine vorübergehende Unterbringung in dem Anwesen Nürnberger Straße 13 und bei Bedarf wieder eine Unterbringung in dem Container möglich ist.

 

Der Standort am Bauhof wird nochmals hinsichtlich der anfallenden Kosten und baurechtlich überprüft.


Beschluss:

Zur Kenntnis.