Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

1. Bürgermeister Erdel regt an, dass künftig Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte nach Vorlegen dieser Karte alle Eintrittsarten (Einzeleintritt, 12er Karte, Halbjahreskarte und Jahreskarte) zu den gleichen Konditionen wie die Kinderpreise erhalten können.

 

Das Landratsamt Ansbach soll über die neuen Konditionen informiert werden, sowie dieser Nachlass für Inhaber der Ehrenamtskarte aktiv beworben werden.


Beschluss:

Künftig erhalten Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte nach Vorlegen dieser Karte alle Eintrittsarten (Einzeleintritt, 12er Karte, Halbjahreskarte und Jahreskarte) zu den gleichen Konditionen wie die Kinderpreise. Die Regelung gilt ab sofort.