Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Der Bauantrag war bereits Gegenstand der Sitzung des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses vom 01.10.2018. Der erforderlichen Befreiung hinsichtlich des Stauraums vor der Garage wurde nicht zugestimmt.

 

Zwischenzeitlich wurden geänderte Planunterlagen vorgelegt.

 

Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:

-       Baugrenze (Überschreitung im Osten und im Süden)

-       Dachform (festgesetzt: SD / WD; geplant: Flachdach)

-       Dachneigung (festgesetzt: 35 – 42 Grad; geplant: 0 Grad)

-       Dacheindeckung (festgesetzt: Ziegel oder Betondachsteine, geplant: Stahlbetonmassivdecke)

-       Stützmauer im Süden (festgesetzt: max. 1 m Höhe; geplant: 1,50 m)

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienwohnhauses“ auf dem Grundstück FlNr. 212/2 Gemarkung Dietenhofen.

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 9 Dietenhofen – Ost hinsichtlich der

-       Baugrenze

-       Dachform

-       Dachneigung

-       Dacheindeckung

-       Höhe der Stützmauer im Süden.