Sitzung: 22.10.2018 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Der Bauantrag war bereits Gegenstand der Sitzung des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses vom 01.10.2018. Der erforderlichen Befreiung hinsichtlich des Stauraums vor der Garage wurde nicht zugestimmt.
Zwischenzeitlich wurden geänderte Planunterlagen vorgelegt.
Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:
- Baugrenze (Überschreitung im Osten und im Süden)
- Dachform (festgesetzt: SD / WD; geplant: Flachdach)
- Dachneigung (festgesetzt: 35 – 42 Grad; geplant: 0 Grad)
- Dacheindeckung (festgesetzt: Ziegel oder Betondachsteine, geplant: Stahlbetonmassivdecke)
- Stützmauer im Süden (festgesetzt: max. 1 m Höhe; geplant: 1,50 m)
Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienwohnhauses“ auf dem Grundstück FlNr. 212/2 Gemarkung Dietenhofen.
Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 9 Dietenhofen – Ost hinsichtlich der
- Baugrenze
- Dachform
- Dachneigung
- Dacheindeckung
- Höhe der Stützmauer im Süden.