Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Gegenstand des Antrags auf Erteilung eines Vorbescheids ist der Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf einer Teilfläche des Grundstücks FlNr. 826 Gemarkung Kleinhaslach.

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Zufahrt erfolgt über noch zu vermessende Teilflächen der benachbarten Grundstücke. Die erforderlichen Kanal- und Wasserleitungen können im Bereich der geplanten Zufahrt verlegt werden und an das bestehende Kanalnetz im öffentlichen Grund angeschlossen werden. Daher ist die Erschließung gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf einer Teilfläche des Grundstücks FlNr. 826 Gemarkung Kleinhaslach.