Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1

 

Mit Antrag vom 31.08.2017 haben die Bauherren die Errichtung eines Doppelcarports auf dem Grundstück FlNr. 848/2 Gemarkung Dietenhofen beantragt. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 Petersburg. Das Carport widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenze, Stauraum und Bauausführung. Das gemeindliche Einvernehmen wurde in der Sitzung des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses am 04.09.2017 erteilt.

 

Am 15.10.2018 wurde hierzu ein Tekturantrag eingereicht. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht das Bauvorhaben nun zusätzlich der Festsetzung Dachgestaltung. Laut Bebauungsplan sind Flachdächer begrünt auszuführen. Es ist vorgesehen, den Carport mit einer Trapezblecheindeckung auszuführen. Hierfür ist eine Befreiung erforderlich.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zu dem Tekturantrag zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück FlNr. 848/2 Gemarkung Dietenhofen.

 

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 36 „Petersburg“ bezüglich

-       Dacheingrünung.