Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erklärt, dass bei der Tekturplanung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses vom 10.10.2018 auf dem Grundstück FlNr. 848/2 Gemarkung Dietenhofen das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Die Tekturplanung wird als Bauantrag behandelt.

 

Des Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zu dem Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 848/2 Gemarkung Dietenhofen. Der Beschluss gilt nur für den Neubau des Einfamilienhauses. Die Errichtung des Carports wird davon ausgenommen.