Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Satzungsentwürfe für die „neue“ Entwässerungssatzung (EWS) und Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) liegen der Finanzverwaltung mittlerweile von der Kommunalberatung Dr. Schulte/Röder vor und wurden inhaltlich bereits im Haus und mit der Kommunalberatung abgestimmt.

 

Bezüglich der geplanten Übergangsregelung beim Beitragsmaßstabswechsel von der zulässigen hin zur tatsächlichen Geschossfläche, empfiehlt die Kommunalberatung Dr. Schulte/Röder den Formulierungsvorschlag von Fr. Dr. Thimet (Bay. Gemeindetag) mit folgendem Inhalt:

 

„Alle unter vorangegangenem Satzungsrecht verwirklichten Beitragstatbestände werden als abgeschlossen betrachtet.“

 

Diese Übergangsregelung sieht vor, dass ab Inkrafttreten der neuen BGS/EWS Beitragstatbestände, die vor diesem Zeitpunkt entstanden sind und eine Beitragszahlung auslösen, als abgegolten gewertet werden.

 

Beim Markt Dietenhofen liegen aus den Jahren 2014 bis 2018 noch zahlreiche Baugenehmigungen vor, welche einen Beitragstatbestand verwirklichen und bisher beitragsrechtlich noch nicht festgesetzt und erhoben wurden. Würde nun die neue BGS/EWS in Kraft treten, wäre eine Erhebung bzw. Festsetzung dieser Herstellungsbeiträge nicht mehr möglich.

 

Da sich der Markt Dietenhofen grundsätzlich durch Erlass der bisherigen BGS/EWS verpflichtet hat, Herstellungsbeiträge entsprechend einer Satzung zu erheben, ist aus Sicht der Verwaltung der bewusste Verzicht auf diese noch offenen Beiträge durch den neuen Satzungserlass mit dieser Übergangsregel nicht möglich und rechtswidrig.

 

Aufgrund der hohen Komplexität des Beitragsrechts und der ohnehin starken Arbeitsbelastung in der Verwaltung, wird mit einer Abrechnung der offenen Beitragsfälle erst bis Ende des Jahres 2019 zu rechnen sein, sodass die „neuen“ Satzungen erst zum 01.01.2020 erlassen werden sollten.

 

Aufgrund dieser Umstände werden voraussichtlich die Grundstücke des Bauabschnittes 1 noch nach der derzeit gültigen BGS/EWS und die Grundstücke des Bauabschnittes 2 im Baugebiet „Nördlich der Rüderner Straße“ nach der „neuen“ BGS/EWS abgerechnet.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.