Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die gemeindliche Abwassergebühr wird von der Kommunalberatung Dr. Schulte/Röder grundsätzlich für einen Vierjahreszeitraum kalkuliert. Die Gebühr wurde zuletzt für den Zeitraum 2017 – 2020 mit einem Gebührensatz von 3,00 € kalkuliert und beschlossen.

 

In dieser Kalkulation war eine Umlage für das Abwasser aus der Gemeinde Rügland mit inbegriffen. Die kürzlich erfolgte Festlegung der Gemeinde Rügland eine neue Kläranlage zu errichten und keinen Anschluss an das Leitungsnetz des Marktes Dietenhofen zu tätigen, macht die Einbeziehung der Umlage in die Gebührenkalkulation hinfällig und führt unterm Strich sogar zu einer derartigen Verschiebung in der Kalkulation, dass der ursprüngliche Kalkulationszeitraum abzubrechen und neu zu kalkulieren war.

 

Herr Kohl von der Kommunalberatung Dr. Schulte/Röder hat die neue Gebührenkalkulation durchgeführt und wird diese den Gremiumsmitgliedern vorstellen.