Sitzung: 25.10.2018 Verwaltungs- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Die Standgebühren der Märkte
und der Kirchweih wurden zuletzt am 29.07.1997 mit Wirkung zum 01.01.1998
angehoben.
Derzeit geltende
Regelung:
Laufender Meter
Frontlänge 2,50 €
Imbissstand 25-50 €
Fahrgeschäft 15-255 €
Betrachtung des
Haushaltsabschnitts Märkte im Verwaltungshaushalt (0.7300.)
|
Ansatz
2018 |
Ist
Stand 11.10.2018 |
Ist
2017 |
Ist
2016 |
Ist
2015 |
|
|
|
|
|
|
Einnahmen |
6.000,00
€ |
5.429,81
€ |
6.406,73
€ |
6.385,28
€ |
5.942,26
€ |
Gebühren |
6.000,00
€ |
5.429,81
€ |
6.406,73
€ |
6.385,28
€ |
5.942,26
€ |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ausgaben |
10.600,00
€ |
4.209,13
€ |
8.433,53
€ |
9.659,34
€ |
8.192,42
€ |
Grundstücksunterhalt |
600,00
€ |
1.466,00
€ |
459,94
€ |
111,98
€ |
0,00
€ |
Strombezugskosten |
2.000,00
€ |
-109,30
€ |
1.551,13
€ |
1.033,36
€ |
499,07
€ |
Betriebsaufwand |
3.000,00
€ |
2.852,43
€ |
0,00
€ |
0,00
€ |
0,00
€ |
Innerer Verrechnung |
5.000,00
€ |
0 € |
6.422,46
€ |
8.514,00
€ |
7.693,35
€ |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ergebnis |
-4.600,00
€ |
1.220,68
€ |
-2.026,80
€ |
-3.274,06
€ |
-2.250,16
€ |
Grundsätzlich sind in
den Einnahmen bei Gebühren die Standgebühren an den Märkten, der Kirchweih und
die Standgebühren für die Hähnchen- und Fischbraterei beinhaltet.
Bei den Einnahmen 2018
erfolgte die Abrechnung mit dem TV 09 Dietenhofen für die Kirchweih noch nicht.
Der erhöhte
Grundstücksunterhalt 2018 liegt in der Reparatur eines Anschlussverteilers am
Festplatz und der Erneuerung des Elektroanschlusses am Schlossplatz begründet.
2018 erfolgte zudem eine
Rückerstattung von Strombezugskosten der Fa. Dauberschmitt für die Nutzung des
Anschlusses am Festplatz, sodass hier bisher eine „negative Ausgabe“ im Jahr
2018 zu verzeichnen ist.
Im Jahr 2018 entstand
vor allem für die Kirchweih ein erhöhter Betriebsaufwand, welcher in der
Bereitstellung von Sicherheitskräften gründete (2.852,43 €).
In dieser Aufstellung
nicht berücksichtigt sind die Anschaffung eines Bauzauns und von Leuchtmitteln, die auch an der Kirchweih eingesetzt
wurden. Diese wurden als bewegliches Anlagevermögen dem Vermögenshaushalt
zugeordnet und hatten einen Umfang von
Bauzaun 4.837,99 € (verbucht beim beweglichen
Anlagevermögen des Bauhofes)
Leuchtmittel 2.377,62 € (verbucht beim beweglichen
Anlagevermögen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung)
Da diese Anlagevermögen
nicht direkt bei den Märkten erfasst sind, erfolgt bei obiger Aufstellung auch
keine Berücksichtigung der Abschreibung und Verzinsung der Herstellungskosten.
Innere Verrechnungen im
Jahr 2018 werden erst zum Jahresabschluss erfasst, sodass auch hierzu bisher
noch keine Aussage getroffen werden kann.
Anhand der Ist-Einnahmen
des Jahres 2017 stellen sich die Einnahmen der Märkte wie folgt dar:
Standgebühren Märkte und
Kirchweih |
3.980,00
€ |
Einzelvereinbarungen |
194,20
€ |
Strom Märkte und
Kirchweih |
1.789,65
€ |
sonstige Einnahmen |
442,88
€ |
Summe |
6.406,73
€ |
Bei der Entscheidung
über die Anhebung der Standgebühr sind der zu erzielende Zweck und die Wirkung
miteinander abzuwägen.
Eine reine Umlage der
Auslage für die Gewährleistung der Sicherheit auf die Standbetreiber
widerspricht zum einen dem Gedanken des Gesetzgebers, der die Öffentliche
Sicherheit und Ordnung als Aufgabe den Sicherheitsbehörden (hier Markt
Dietenhofen) zuordnet. Eine Delegation dieser Aufgabe an Private (auch
finanziell) ist nicht zweckführend. So
sind Schausteller und andere Gewerbetreibende lediglich für die Abwehr von
Gefahren zuständig, die aus ihrem Wirken erwachsen könnten.
Des Weiteren ist mit zu
berücksichtigen, dass die von Gemeindeseite getroffenen Schutzmaßnahmen nicht
rein den Schaustellern und Markthändlern dienen, sondern gerade eben auch den
Marktbesuchern, den Anwohnern und den Verkehrsteilnehmern, die hierfür aber
nicht direkt von der Marktgemeine finanziell in Anspruch genommen würden.
Mit in die Abwägung
einzubeziehen ist auch die Sicherstellung der Weiterführung des Brauchtums und
der Tradition Markt und Kirchweih durch moderate Standgebühren. In den letzten
Jahren ist ein deutlicher Rückgang der Standbetreiber ersichtlich, was auch zu
einem Rückgang der Marktbesucher führt und umgekehrt. Diese Tendenz könnte
durch zu hohe Standgebühren weiter gefördert werden.
Unter Einbeziehung
dieser Gesichtspunkte erscheint eine reine Umlage der Kosten für die
Sicherheitsgewährleistung auf die Standbetreiber nicht zweck- und zielführend.
Im Zuge von
Preissteigerungen beim Unterhalt und Betriebskosten im Allgemeinen und des
bereits langen Zeitraums, in welchem keine Preisanpassung erfolgte, scheint
diesbezüglich nach sachlichen Erwägungen dennoch eine moderate Anhebung der
Standgebühren angezeigt.
Die Verwaltung schlägt
daher eine Anhebung der Standgebühren wie folgt vor
|
Bisher |
ab 01.01.2019 |
Anhebung In Zahlen |
Anhebung
prozentual |
Lfd. Meter
Frontlänge |
2,50 € |
3,00 € |
0,50 € |
20 % |
Imbissstand |
25 - 50 € |
30 – 60 € |
|
20 % |
Fahrgeschäft |
15 – 255 € |
18 – 300 € |
|
20 % |
Bezogen auf das Ergebnis
des Jahres 2017 würde eine dargestellte Erhöhung jährliche Mehreinnahmen von
796 € bewirken, was einen weiteren jährlichen Zuschussbedarf aus allgemeinen
Haushaltsmitteln für die Security-Bereitstellung von rund 2.000 € bedeutet.
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat die Standgebühren entsprechend des Verwaltungsvorschlages zum 01.01.2019 anzuheben.