Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Standgebühren der Märkte und der Kirchweih wurden zuletzt am 29.07.1997 mit Wirkung zum 01.01.1998 angehoben.

 

Derzeit geltende Regelung:

Laufender Meter Frontlänge   2,50 €

Imbissstand                             25-50 €

Fahrgeschäft                           15-255 €

 

Betrachtung des Haushaltsabschnitts Märkte im Verwaltungshaushalt (0.7300.)

 

 

Ansatz 2018

Ist Stand 11.10.2018

Ist 2017

Ist 2016

Ist 2015

 

 

 

 

 

 

Einnahmen

6.000,00 €

5.429,81 €

6.406,73 €

6.385,28 €

5.942,26 €

Gebühren

6.000,00 €

5.429,81 €

6.406,73 €

6.385,28 €

5.942,26 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben

10.600,00 €

4.209,13 €

8.433,53 €

9.659,34 €

8.192,42 €

Grundstücksunterhalt

600,00 €

1.466,00 €

459,94 €

111,98 €

0,00 €

Strombezugskosten

2.000,00 €

-109,30 €

1.551,13 €

1.033,36 €

499,07 €

Betriebsaufwand

3.000,00 €

2.852,43 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Innerer Verrechnung

5.000,00 €

0 €

6.422,46 €

8.514,00 €

7.693,35 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis

-4.600,00 €

1.220,68 €

-2.026,80 €

-3.274,06 €

-2.250,16 €

 

Grundsätzlich sind in den Einnahmen bei Gebühren die Standgebühren an den Märkten, der Kirchweih und die Standgebühren für die Hähnchen- und Fischbraterei beinhaltet.

Bei den Einnahmen 2018 erfolgte die Abrechnung mit dem TV 09 Dietenhofen für die Kirchweih noch nicht.

Der erhöhte Grundstücksunterhalt 2018 liegt in der Reparatur eines Anschlussverteilers am Festplatz und der Erneuerung des Elektroanschlusses am Schlossplatz begründet.

2018 erfolgte zudem eine Rückerstattung von Strombezugskosten der Fa. Dauberschmitt für die Nutzung des Anschlusses am Festplatz, sodass hier bisher eine „negative Ausgabe“ im Jahr 2018 zu verzeichnen ist.

Im Jahr 2018 entstand vor allem für die Kirchweih ein erhöhter Betriebsaufwand, welcher in der Bereitstellung von Sicherheitskräften gründete (2.852,43 €).

In dieser Aufstellung nicht berücksichtigt sind die Anschaffung eines Bauzauns und von  Leuchtmitteln, die auch an der Kirchweih eingesetzt wurden. Diese wurden als bewegliches Anlagevermögen dem Vermögenshaushalt zugeordnet und hatten einen Umfang von

Bauzaun          4.837,99 € (verbucht beim beweglichen Anlagevermögen des Bauhofes)

Leuchtmittel    2.377,62 € (verbucht beim beweglichen Anlagevermögen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung)

Da diese Anlagevermögen nicht direkt bei den Märkten erfasst sind, erfolgt bei obiger Aufstellung auch keine Berücksichtigung der Abschreibung und Verzinsung der Herstellungskosten.

Innere Verrechnungen im Jahr 2018 werden erst zum Jahresabschluss erfasst, sodass auch hierzu bisher noch keine Aussage getroffen werden kann.

 

 

Anhand der Ist-Einnahmen des Jahres 2017 stellen sich die Einnahmen der Märkte wie folgt dar:

 

Standgebühren Märkte und Kirchweih

3.980,00 €

Einzelvereinbarungen

194,20 €

Strom Märkte und Kirchweih

1.789,65 €

sonstige Einnahmen

442,88 €

Summe

6.406,73 €

 

Bei der Entscheidung über die Anhebung der Standgebühr sind der zu erzielende Zweck und die Wirkung miteinander abzuwägen.

Eine reine Umlage der Auslage für die Gewährleistung der Sicherheit auf die Standbetreiber widerspricht zum einen dem Gedanken des Gesetzgebers, der die Öffentliche Sicherheit und Ordnung als Aufgabe den Sicherheitsbehörden (hier Markt Dietenhofen) zuordnet. Eine Delegation dieser Aufgabe an Private (auch finanziell)  ist nicht zweckführend. So sind Schausteller und andere Gewerbetreibende lediglich für die Abwehr von Gefahren zuständig, die aus ihrem Wirken erwachsen könnten.

Des Weiteren ist mit zu berücksichtigen, dass die von Gemeindeseite getroffenen Schutzmaßnahmen nicht rein den Schaustellern und Markthändlern dienen, sondern gerade eben auch den Marktbesuchern, den Anwohnern und den Verkehrsteilnehmern, die hierfür aber nicht direkt von der Marktgemeine finanziell in Anspruch genommen würden.

Mit in die Abwägung einzubeziehen ist auch die Sicherstellung der Weiterführung des Brauchtums und der Tradition Markt und Kirchweih durch moderate Standgebühren. In den letzten Jahren ist ein deutlicher Rückgang der Standbetreiber ersichtlich, was auch zu einem Rückgang der Marktbesucher führt und umgekehrt. Diese Tendenz könnte durch zu hohe Standgebühren weiter gefördert werden.

Unter Einbeziehung dieser Gesichtspunkte erscheint eine reine Umlage der Kosten für die Sicherheitsgewährleistung auf die Standbetreiber nicht zweck- und zielführend.

Im Zuge von Preissteigerungen beim Unterhalt und Betriebskosten im Allgemeinen und des bereits langen Zeitraums, in welchem keine Preisanpassung erfolgte, scheint diesbezüglich nach sachlichen Erwägungen dennoch eine moderate Anhebung der Standgebühren angezeigt.

 

Die Verwaltung schlägt daher eine Anhebung der Standgebühren wie folgt vor

 

Bisher

ab 01.01.2019

Anhebung

In Zahlen

Anhebung prozentual

Lfd. Meter Frontlänge

2,50 €

3,00 €

0,50 €

20 %

Imbissstand

25 - 50 €

30 – 60 €

 

20 %

Fahrgeschäft

15 – 255 €

18 – 300 €

 

20 %

 

Bezogen auf das Ergebnis des Jahres 2017 würde eine dargestellte Erhöhung jährliche Mehreinnahmen von 796 € bewirken, was einen weiteren jährlichen Zuschussbedarf aus allgemeinen Haushaltsmitteln für die Security-Bereitstellung von rund 2.000 € bedeutet.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat die Standgebühren entsprechend des Verwaltungsvorschlages zum 01.01.2019 anzuheben.