Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Die gemeindliche Abwassergebühr wird von der Kommunalberatung Dr. Schulte/Röder grundsätzlich für einen Vierjahreszeitraum kalkuliert. Die Gebühr wurde zuletzt für den Zeitraum 2017 – 2020 mit einem Gebührensatz von 3,00 € kalkuliert und beschlossen.

 

In dieser Kalkulation war eine Umlage für das Abwasser aus der Gemeinde Rügland mit inbegriffen. Die kürzlich erfolgte Festlegung der Gemeinde Rügland eine neue Kläranlage zu errichten und keinen Anschluss an das Leitungsnetz des Marktes Dietenhofen zu tätigen, macht die Einbeziehung der Umlage in die Gebührenkalkulation hinfällig und führt unterm Strich sogar zu einer derartigen Verschiebung in der Kalkulation, dass der ursprüngliche Kalkulationszeitraum abzubrechen und neu zu kalkulieren war.

 

Herr Kohl von der Kommunalberatung Dr. Schulte/Röder hat in der Verwaltungs- und Finanzausschusssitzung am 25.10.2018 die neue Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2019 – 2022 vorgestellt und ist dabei detailliert auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und Hintergründe für die Notwendigkeit einer neuen Kalkulation eingegangen.

 

Aufgrund der durch den Markt Dietenhofen zur Verfügung gestellten Ansätze spricht sich Herr Kohl für eine Gebührenerhöhung auf 3,11 €/m³ ab dem 01.01.2019 aus. Bei dieser Konstellation würde dem Markt Dietenhofen eine Sonderrücklage, die durch Abschreibungen auf zuwendungsfinanziertes Anlagevermögen gebildet wurde, bestehen bleiben, um damit künftige, heute noch nicht abzusehende Investitionen oder Unterhaltsmaßnahmen tätigen zu können.

 

Herr Kohl wies ausdrücklich darauf hin, dass bei außerplanmäßig bevorstehenden Investitionen oder Unterhaltsmaßnahmen der Kalkulationszeitraum auch wieder abgebrochen und die Gebühr wieder neu kalkuliert werden kann. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber eingeräumt.

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat dem Marktgemeinderat mit Beschluss vom 25.10.2018 empfohlen, die Abwassergebühr für den Zeitraum 2019 bis 2022 entsprechend der Kalkulation der Kommunalberatung Dr. Schulte/Röder auf 3,11 €/m³ anzuheben.

 

Die Verwaltung wurde mit gleichem Beschluss beauftragt, einen Entwurf für die 9. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung mit der entsprechenden Gebührenanpassung bis zu dieser Markgemeinderatssitzung vorzubereiten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Anhebung der Abwassergebühr ab dem 01.01.2019 auf 3,11 €/m³ und die nachfolgend abgedruckte 9. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:

 

 

Neunte Satzung des Marktes Dietenhofen

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

 

 

Vom __.__.____

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes vom 04. 04.1993 (GVBl.  S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des KAG vom 26.06.2018 (GVBl S. 449) erlässt der Markt Dietenhofen folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Dietenhofen (BGS/EWS) vom 15. September 1998 (veröffentlicht im Amtsblatt des Marktes Dietenhofen Nr. 10/1998) wird wie folgt geändert:

 

§ 10 Abs. 1 (Einleitungsgebühr) erhält folgende Fassung:

 

(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 3,11 € /m³ Abwasser.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

 

 

 

Dietenhofen,

Markt Dietenhofen

 

 

 

 

Erdel

1. Bürgermeister