Sitzung: 12.11.2018 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Zum Bauantrag auf Errichtung eines Biomasseheizwerkes mit Bunker auf dem Grundstück FlNr. 188/1 Gemarkung Dietenhofen wurde ein Antrag auf Verlängerung des Baugenehmigungsbescheids vom 18.11.2014, geändert mit Änderungsbescheid vom 07.04.2015, des Landratsamtes Ansbach eingereicht.
Das Baugrundstück liegt im Innenbereich und daher richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Verlängerung der bauaufsichtlichen Genehmigung des Landratsamtes Ansbach vom 18.11.2014, geändert mit Bescheid vom 07.04.2015, zur Errichtung eines Biomasseheizwerkes mit Bunker auf dem Grundstück FlNr. 188/1 Gemarkung Dietenhofen.