Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück FlNr. 451/14 Gemarkung Dietenhofen wurde ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 16 „Langenzenner Weg“eingereicht.

 

Die Errichtung des Carports ist nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) BayBO verfahrensfrei, da eine Gesamtfläche von 50 m² nicht überschritten wird und eine Wandhöhe von 3m sowie eine Länge von 9 m nicht überschritten wird.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 „Langenzenner Weg“. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes ist eine Befreiung von der Baugrenze erforderlich, da das Carport teilweise außerhalb der Baugrenze errichtet wird.

 


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück FlNr. 451/14 Gemarkung Dietenhofen. Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu Befreiungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 16 Langenzenner Weg bezüglich

-       der Baugrenze.