Sitzung: 12.11.2018 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 724/2 Gemarkung Dietenhofen wurde ein Bauantrag eingereicht.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17b – Fasanenweg. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:
- Dachneigung (festgesetzt: 32 bis 38 Grad; geplant: 15 Grad)
- Firstrichtung
Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 724/2 Gemarkung Dietenhofen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17b Fasanenweg.
Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 b Fasanenweg bezüglich
- Dachneigung
- Firstrichtung.