Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 724/2 Gemarkung Dietenhofen wurde ein Bauantrag eingereicht.

 

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17b – Fasanenweg. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:

-       Dachneigung (festgesetzt: 32 bis 38 Grad; geplant: 15 Grad)

-       Firstrichtung

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 724/2 Gemarkung Dietenhofen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17b Fasanenweg.

 

Desweiteren erteilt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 b Fasanenweg bezüglich

-       Dachneigung

-       Firstrichtung.