Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Für die Umnutzung der Balkone zwischen Treppenhaus und Fluren in Flure auf dem Grundstück FlNr. 626/3 Gemarkung Dietenhofen wurde ein Bauantrag eingereicht.

 

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Nord-West“. Befreiungen hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind nicht erforderlich.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Umnutzung der Balkone zwischen Treppenhaus und Fluren in Flure auf dem Grundstück FlNr. 626/3 Gemarkung Dietenhofen.