Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Die Gemeinde Weihenzell beabsichtigt, das bestehende Gewerbegebiet zu erweitern. Deshalb hat der Gemeinderat in seinen Sitzungen am 13.03.2017 sowie 03.09.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 Gewerbegebiet Neumühle sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

 

Zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB legt die Gemeinde Weihenzell die Entwurfsunterlagen vor.

 

 


 

Auszug aus dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 21 Gewerbegebiet Neumühle:

 

 

 

Die Bauverwaltung sieht keine Belange des Marktes Dietenhofen durch die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 Gewerbegebiet Neumühle berührt.


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 Gewerbegebiet Neumühle der Gemeinde Weihenzell.