Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Die Gemeinde Weihenzell beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. B 10 Gewerbegebiet Neumühle zu ändern. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden die Entwurfsunterlagen vorgelegt.

 

Gegenstand der 2. Änderungsplanung ist das Einbeziehen von Teilflächen. Für die Sicherstellung der künftigen Erschließung des neuen Baugebiets im südlichen Anschluss des vorhandenen Gewerbegebiets wurde eine Fläche für die Erschließungsstraße vermessen.

 

Die Änderungen können im beiliegenden Beiblatt entnommen werden.

 

Die Bauverwaltung sieht die Belange des Marktes Dietenhofen durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 10 Gewerbegebiet Neumühle der Gemeinde Weihenzell nicht berührt.


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 10 Gewerbegebiet Neumühle der Gemeinde Weihenzell.