Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Der Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 212/2 Gemarkung Dietenhofen wurde in der Sitzung des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses am 22.10.2018 behandelt.

 

Hinsichtlich den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 9 Dietenhofen – Ost wurde den erforderlichen Befreiungen von der Baugrenze, Dachform, Dachneigung, Dacheindeckung und der Höhe der Stützmauer zugestimmt.

 

Das Landratsamt Ansbach hat bei der technischen Prüfung festgestellt, dass zusätzlich eine Befreiung hinsichtlich der Höhe der Erdanböschung erforderlich ist. Daher wurde die Drittschrift zur erneuten Stellungnahme an den Markt Dietenhofen zurückgegeben.

 

Laut der Festsetzung Nr. 8.1 des Bebauungsplanes sind talseitig Erdanböschungen bis max. 0,80 m über dem natürlichen Gelände zulässig.

 


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zu der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 9 „Dietenhofen – Ost“ hinsichtlich der Höhe der Erdanböschungen für das Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 212/2 Gemarkung Dietenhofen.