Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Die Gemeinde Rügland beabsichtigt, den rechtskräftigen Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Rosenberg“ – Bauabschnitt 1 zu ändern. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll um eine Teilfläche erweitert werden.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung dem Markt Dietenhofen mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt.

 

 

Der Markt Dietenhofen wurde bereits in der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung angehört. Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.04.2018 keine Einwendungen gegen die Planung erhoben.

 

Die Bauverwaltung sieht weiterhin die Belange des Marktes Dietenhofen durch die 1. Änderung nicht berührt.


Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Rosenberg“ – Bauabschnitt 1 der Gemeinde Rügland.