Die Gemeinde Rügland beabsichtigt, zusätzliche Gewerbeflächen südlich des Bauabschnittes 1 des Gewerbegebiets „Am Rosenberg“ auszuweisen.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung dem Markt Dietenhofen mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt.
Der Markt Dietenhofen wurde bereits in der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung angehört. Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.04.2018 keine Einwendungen gegen die Planung erhoben.
Die Bauverwaltung sieht weiterhin die Belange des Marktes Dietenhofen nicht berührt.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat hat keine Einwendungen bezüglich der vorliegenden Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Rosenberg“ – Bauabschnitt 2 der Gemeinde Rügland.