Vom
Landratsamt Ansbach –Rechtsaufsicht Feldgeschworene- wurde festgestellt,
dass für die
Gemarkung Neudorf nur fünf Siebener gemeldet sind aber sieben Mitglieder
vereinbart wurden.
Das Gremium
der Feldgeschworenen Neudorf hat auf Grundlage des Art. 11 Abs.1 Satz 4 AbmG
festgelegt, im Moment auf fünf Mitglieder zu reduzieren und erst bei Bedarf
wieder zwei weitere Mitglieder zu bestellen.
Beschlussvorschlag:
Der
Marktgemeinderat erteilt seine Zustimmung zur Reduzierung der Mitgliederzahl
für die Gemarkung Neudorf