Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Gegenstand der formlosen Bauvoranfrage ist die Errichtung eines Wohnstudios mit Doppelgarage auf den Grundstücken FlNr. 700/3 und 700/4 Gemarkung Dietenhofen.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17a „Rüderner Straße“. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:

-       Dachform (zulässig: Satteldach, Walmdach; geplant: Zeltdach)

-       Dachneigung (zulässig: 32 bis 38 Grad; geplant: 28 Grad)

-       Garagenstandort

-       Stauraum Garage

-       Hauptfirstrichtung

-       Anzahl Vollgeschosse (zulässig: I + D, geplant: II)

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Falls ein Bauantrag gestellt wird, ist der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss bereit, sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.