Sitzung: 03.12.2018 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Gegenstand der formlosen Bauvoranfrage ist die Errichtung eines Wohnstudios mit Doppelgarage auf den Grundstücken FlNr. 700/3 und 700/4 Gemarkung Dietenhofen.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17a „Rüderner Straße“. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:
- Dachform (zulässig: Satteldach, Walmdach; geplant: Zeltdach)
- Dachneigung (zulässig: 32 bis 38 Grad; geplant: 28 Grad)
- Garagenstandort
- Stauraum Garage
- Hauptfirstrichtung
- Anzahl Vollgeschosse (zulässig: I + D, geplant: II)
Die Erschließung ist gesichert.
Beschlussvorschlag:
Falls ein Bauantrag gestellt wird, ist der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss bereit, sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.