Beschluss: zur Kenntnis genommen

Für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück FlNr. 298/3 Gemarkung Dietenhofen wurde ein Bauantrag vorgelegt. Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Humboldt-Jahnstraße“ und hält alle Festsetzungen ein. Daher erfolgt die Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO).

 

Der Antrag wird als Angelegenheit der laufenden Verwaltung gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderats behandelt. Es wird erklärt, dass kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.


Beschlussvorschlag:

Zur Kenntnis.