Beschluss: zur Kenntnis genommen

Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Landkreis Ansbach wurde vom Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) ein Haltestellenkataster für den Landkreis erstellt. Im Zuge des barrierefreien Ausbaus, der gesetzlich bis 01.01.2022 vorgeschrieben ist, gilt es nun, die zeitliche Umsetzung der barrierefreien Ausgestaltung zu priorisieren.

 

Der VGN hat in einem ersten Schritt bereits eine Priorisierung anhand von Kriterien wie Ein- und Ausstiegszahlen, Umsteigefunktion und dergleichen vorgenommen. Für die weitere Umsetzung gilt es nun, mit Hilfe des Marktes Dietenhofen die Priorisierung zu spezifizieren.

 

Der Priorisierung des VGN wird grundsätzlich zugestimmt, jedoch der Ausbau der Haltestelle Ansbacher Straße (lfd. Nr. 749 und 750) sollte ebenfalls mit Stufe 1 priorisiert werden, da ein Ausbau mit der Sanierung der Ansbacher Straße in 2019 erfolgen könnte. Darauf ist das Landratsamt Ansbach bei der Rückmeldung daraufhinzuweisen.


Beschluss:

Zur Kenntnis.