Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Zum Neubau eines Wohnhauses wurde auf dem Grundstück FlNr. 56/2 Gemarkung Leonrod ein Bauantrag eingereicht.

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Eine Unterzeichnung der vorgelegten Abstandsflächenübernahmeerklärung seitens des Marktes Dietenhofen ist nicht erforderlich, da die Abstandsflächen der nordwestlichen Gebäudeseite auf der öffentlichen Verkehrsfläche liegen und deren Mitte nicht überschreiten. Ebenso liegen die Brandschutzabstände teilweise auf der öffentlichen Verkehrsfläche. Hierfür sind keine Übernahmeerklärungen des Marktes Dietenhofen erforderlich.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 56/2 Gemarkung Leonrod.