Sitzung: 05.02.2019 Marktgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Bisher wurden Auftragsvergaben zu
freiberuflichen Leistungen, Bauaufträgen und Lieferungen und Dienstleistungen
in öffentlicher Sitzung des Marktgemeinderats beschlossen.
Aufgrund mehrmaliger Kritik von Bieter an
dieser Vorgehensweise wurde der Bayerische Gemeindetag um Stellungnahme hierzu
gebeten.
Der Bayerische Gemeindetag teilt mit, dass
Auftragsvergaben für freiberufliche Leistungen, Bauaufträgen und Lieferungen u.
Dienstleistungen in nichtöffentlicher Sitzung gefasst werden sollten.
Insbesondere bei den freiberuflichen Leistungen kann evtl. eine Diskussion
bezüglich Eignung, Qualifikation für die einzelnen Bewerber entstehen, welche
in nichtöffentlicher Sitzung zu führen ist.
Die Geschäftsgeheimnis-Richtlinie der EU
2016/943 hätte bis zum 09. Juni 2018 von allen Europäischen Mitgliedsstaaten in
nationales Recht umgesetzt werden müssen. Dem Bundestag liegt bereits ein
Entwurf des neuen Gesetzes zum Geschäftsgeheimnis (GeschGehG) vor, der jedoch
nicht beschlossen wurde, aber mit einem Inkrafttreten im 1. Halbjahr 2019
gerechnet wird.
Im Hinblick auf die EU-Richtlinie bzw. des
geplanten GeschGehG wären die Angebote der Bieter als Geschäftsgeheimnis zu
behandeln und Vorkehrungen zur Wahrung des Geschäftsgeheimnisses zu treffen.
Dies bedeutet, dass über die Vergabe von freiberuflichen Leistungen in
nichtöffentlicher Sitzung zu entscheiden wäre.
In der darauffolgenden Sitzung kann der
Marktgemeinderat über den Beschluss in öffentlicher Sitzung informieren bzw.
bekannt geben.
Der Bayerischer Gemeindetag empfiehlt
dringend die geschilderte Vorgehensweise bei der Vergabe von freiberuflichen
Leistungen anzuwenden. Ebenso wäre bei der Vergabe von Bauaufträgen zu verfahren,
da auch hier die Leistungsfähigkeit der Bieter zu beurteilen ist.