Beschluss: zur Kenntnis genommen

     Bisher wurden Auftragsvergaben zu freiberuflichen Leistungen, Bauaufträgen und Lieferungen und Dienstleistungen in öffentlicher Sitzung des Marktgemeinderats beschlossen.

 

     Aufgrund mehrmaliger Kritik von Bieter an dieser Vorgehensweise wurde der Bayerische Gemeindetag um Stellungnahme hierzu gebeten.

 

     Der Bayerische Gemeindetag teilt mit, dass Auftragsvergaben für freiberufliche Leistungen, Bauaufträgen und Lieferungen u. Dienstleistungen in nichtöffentlicher Sitzung gefasst werden sollten. Insbesondere bei den freiberuflichen Leistungen kann evtl. eine Diskussion bezüglich Eignung, Qualifikation für die einzelnen Bewerber entstehen, welche in nichtöffentlicher Sitzung zu führen ist.

 

     Die Geschäftsgeheimnis-Richtlinie der EU 2016/943 hätte bis zum 09. Juni 2018 von allen Europäischen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Dem Bundestag liegt bereits ein Entwurf des neuen Gesetzes zum Geschäftsgeheimnis (GeschGehG) vor, der jedoch nicht beschlossen wurde, aber mit einem Inkrafttreten im 1. Halbjahr 2019 gerechnet wird.

 

     Im Hinblick auf die EU-Richtlinie bzw. des geplanten GeschGehG wären die Angebote der Bieter als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und Vorkehrungen zur Wahrung des Geschäftsgeheimnisses zu treffen. Dies bedeutet, dass über die Vergabe von freiberuflichen Leistungen in nichtöffentlicher Sitzung zu entscheiden wäre.

     In der darauffolgenden Sitzung kann der Marktgemeinderat über den Beschluss in öffentlicher Sitzung informieren bzw. bekannt geben.

 

     Der Bayerischer Gemeindetag empfiehlt dringend die geschilderte Vorgehensweise bei der Vergabe von freiberuflichen Leistungen anzuwenden. Ebenso wäre bei der Vergabe von Bauaufträgen zu verfahren, da auch hier die Leistungsfähigkeit der Bieter zu beurteilen ist.