Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Die Laufzeit des derzeitigen Stromliefervertrages endet zum 31.12.2020. Für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2023 ist daher ein neuer Stromliefervertrag abzuschließen. Aufgrund des Auftragsvolumens muss der Strombezug europaweit öffentlich ausgeschrieben werden. Der Bayerische Gemeindetag bietet wie bereits in den Vorjahren an, an einer Bündelausschreibung teilzunehmen.

 

Voraussetzung für die Teilnahme ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH. Der Vertrag wurde bereits im Juni 2016 abgeschlossen und hat noch Gültigkeit.

Die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH erbringt die Leistung in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag. Dieser hat den Kooperationspartner gemäß einer Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in einem transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren bundesweit ermittelt.

 

Bei dieser Bündelausschreibung wird wie bereits bei der letzten Ausschreibung Normalstrom, „100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ sowie „100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote“ angeboten.

Die Ausschreibung von Ökostrom hat zur Voraussetzung, dass die elektrische Energie nachweislich zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen muss.

Bei „100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ gibt es keine Vorgaben an das Alter der erneuerbaren Energien-Anlagen. Bei der Variante „100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote“ soll der Neubau von EE-Anlagen stärker angereizt werden, allerdings wohl im Wesentlichen im Ausland, da EEG-geförderte Anlagen nicht als Ökostrom vermarktet werden dürfen.

 

Aufgrund der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist für die Beschaffung von Ökostrom im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom mit Mehrkosten zu rechnen, wobei sich der Preis für Ökostrom ohne Neuanlagenquote dem Preis für Normalstrom annähert.

Bei der Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote fallen die Preisunterschiede zum Normalstrom deutlicher aus. Zudem lag bei dieser Ausschreibung eine deutlich geringere Bieterbeteiligung vor.

 

Mehrkosten für Ökostrom gegenüber Normalstrom

 

Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. 0,0 bis 0,5 ct/kWh

Ökostrom mit Neuanlagenquote:    ca. 0,5 bis 1,2 ct/kWh

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dass wie bereits für den Vertragszeitraum 2018 bis 2020, auch für den Vertragszeitraum 2021 bis 2023 im Rahmen der Bündelausschreibung

„100 %Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ beschafft wird.


Beschlussvorschlag:

1. Der Markt Dietenhofen überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für

    elektrische Energie, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den

    Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.

 

2. Die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH führt auf Grundlage des bereits

    abgeschlossenen und gültigen Dienstleistungsvertrags die Vorbereitung und Durchführung

    der Bündelausschreibungen für die Lieferung von elektrischer Energie durch.

 

3. Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2021 bis 2023 „100 % Ökostrom ohne

    Neuanlagenquote“ beschafft werden.

 

4. Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat

    zu erfassen bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.