Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Gegenstand des Bauantrages ist die Anbringung einer Werbetafel an der Gebäudewand auf dem Grundstück FlNr. 61/2 Gemarkung Dietenhofen.

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert. 


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag zum Anbringen einer Werbetafel auf dem Grundstück FlNr. 61/2 Gemarkung Dietenhofen.