Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Für die Umwandelung einer Scheune in eine Wohnung wurde ein Bauantrag eingereicht.

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag zur Umwandelung einer Scheune in eine Wohnung auf dem Grundstück FlNr. 127 Gemarkung Dietenhofen.