Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Für das Grundstück FlNr. 138 Gemarkung Kehlmünz wurde beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach ein Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis gestellt. Der Markt Dietenhofen wird nach Art. 16 Abs. 1 BayWaldG um Stellungnahme gebeten.

 

 

 

Der Flächennutzungsplan weist diese Fläche als landwirtschaftliche Fläche aus. Die beantragte Nutzung steht nicht im Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.

 


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erhebt keine Einwände gegen den Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis für das Grundstück FlNr. 138 Gemarkung Kehlmünz.