Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Die Bäckerei Greller, Veitsbronn, welche nach Geschäftsaufgabe der Bäckerei Miethsam in Dietenhofen deren ehemaliges Ladenlokal nutzt, beantragt mit Schreiben vom 14.02.2019 die Genehmigung zur Nutzung des Verkehrsraumes vor dem Eingang zum Bäckerei-Verkaufsraum am Rathausplatz, die der Bäckerei Miethsam bis zum 31.12.2018 erlaubt war.

 

Folgende Auflagen waren bisher enthalten:

·         eine Bewirtung darf auf dieser Fläche nur längstens bis 18:00 Uhr erfolgen,

·         es ist eine feste Abgrenzung zum fließenden Verkehr herzustellen, welche geeignet ist, Kraftfahrzeuge aufzuhalten,

·         die Fläche ist bei bestimmten Anlässen auf Verlangen der Gemeinde, so z. B. zum jährlichen Aufstellen des Kirchweihbaumes, zurückzubauen,

·         es werden jährliche Gebühren in Höhe von 400 € festgesetzt,

·         es ist eine gaststättenrechtliche, eventuell sogar baurechtliche Erlaubnis vorzulegen, sowie

·         vor Anfertigung eines entsprechenden Bescheides erfolgt Rücksprache mit den Fachbehörden.

 

Durch die bisherige Nutzung dieser Außenfläche sind im Rathaus bis zum heutigen Tag keine negativen Auswirkungen bekannt.

 

Es wird vorgeschlagen, eine Sondernutzungserlaubnis bis zum 31.12.2020 zu erteilen. Eine erneute Rücksprache mit den Fachbehörden ist nach Meinung der Verwaltung nicht mehr notwendig.


Beschlussvorschlag:

Die Sondernutzungserlaubnis wird zu den vorgenannten Bedingungen bis zum 31.12.2020 erteilt.