Beschluss: einstimmig beschlossen

Entwurf des Verwaltungshaushaltes für das Haushaltsjahr 2019 samt Finanzplanungsjahre 2020 bis 2022

 

Bürgermeister Erdel und Kämmerer Wäger berichten über die Haushaltsplanung des Verwaltungshaushaltes und gehen dabei explizit auf die Ansatzveränderungen zum Vorjahr und auf die nachfolgend dargestellten Punkte ein:

 

Der Haushalt hat im Verwaltungshaushalt voraussichtlich folgenden Umfang (in Euro):

 

2017:

Rechnungsergebnis

14.194.238,39 €

2018:

Ansatz Vorjahr

15.303.521,00 €

2019:

Ansatz

15.877.427,00 €

2020

Finanzplanungsjahr 1

15.639.981,00 €

2021

Finanzplanungsjahr 2

15.753.081,00 €

2022

Finanzplanungsjahr 3

15.731.977,00 €

 

Nach den Ansatzermittlungen im vorgelegten Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2019 und für die künftigen Finanzplanungsjahre ist eine Zuführung in den Vermögenshaushalt in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 in ausreichender Höhe möglich. Die Zuführungen müssen grundsätzlich jährlich so hoch sein, dass damit die ordentliche Tilgung der Kredite gem. § 22 Abs. 1 KommHV gedeckt werden können und insgesamt mindestens so hoch wie die aus speziellen Entgelten gedeckte Abschreibung.

 

Der vorgelegte Entwurf beinhaltet folgende Zuführungen vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt:

 

2019

1.216.475,00 €

2020

   796.175,00 €

2021

   949.675,00 €

2022

   824.675,00 €

 

 

Die Einnahmen im Verwaltungshaushalt 2019 werden wie in den Vorjahren durch die Ansätze im Einzelplan 9 Unterabschnitt 9000 geprägt, sodass dieser vorrangig betrachtet wird:

 

 

Einzelplan 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ – Der EINZELPLAN 9 im Verwaltungshaushalt stellt sich in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt dar:

 

Einnahmen

Bezeichnung

Ansatz 2018

Soll 2018

Ansatz 2019

Soll 2019

Grundsteuer A

71.000 €

72.368,29 €

71.000,00 €

70.308,81 €

Grundsteuer B

645.000 €

779.723,66 €

680.000,00 €

682.286,73 €

Gewerbesteuer

4.500.000 €

5.506.670,01 €

4.900.000,00 €

4.952.277,90 €

Gemeindeanteil an der

3.134.000 €

3.169.337,00 €

3.337.000,00 €

5.041,00 €

Einkommenssteuer

Gemeindeanteil an der

600.000 €

605.288,00 €

590.000,00 €

6.757,00 €

Umsatzsteuer

Hundesteuer

13.500 €

14.525,00 €

14.000,00 €

14.164,00 €

Schlüsselzuweisungen

0 €

0 €

0 €

0,00 €

Allg. Zuweisungen vom Land Art. 7 FAG

98.853 €

98.853,00 €

102.300,00 €

102.396,00 €

Pauschale Finanzzu-weisungen Art. 11 FAG

0 €

0 €

0 €

0,00 €

Einkommenssteuer-ersatzleistungen v. Land

230.000 €

238.137,00 €

243.000,00 €

814,00 €

Überlassung Grund-erwerbssteuer

40.000 €

48.360,99 €

40.000,00 €

7.470,00 €

Vd. allg. Zuweisungen vom Land Art 7 a FAG

0 €

0 €

0 €

0 €

SUMME

9.332.353 €

10.533.263 €

9.977.300 €

5.841.515 €

Ausgaben

Bezeichnung

Ansatz 2018

Soll 2018

Ansatz 2019

Soll 22019

Gewerbesteuerumlage

1.030.000 €

1.113.840,00 €

1.225.000 €

176.796,00 €

Solidarumlage

0 €

0 €

0 €

0,00 €

Kreisumlage

3.310.000 €

3.307.133,72 €

3.468.500 €

551.188,96 €

SUMME

4.340.000 €

4.420.974 €

4.693.500 €

727.985 €

 

 

Wie in den Vorjahren erhält der Markt Dietenhofen keine Schlüsselzuweisungen (0.9000.0410).

 

Die Kreisumlage*) (0.9000.8321) wird mit 3.468.000,00 € (Vorjahr 2018: 3.310.000,00 €) veranschlagt. Grundsätzlich liegt die höhere Kreisumlage von 2019 zu 2018 in der hohen Gewerbesteuereinnahme des Jahres 2017 begründet, da die Kreisumlage auf den Steuerkraftzahlen des Vorvorjahres basiert (Gewerbesteuer-Isteinnahme 2017: 4.503.755,39 €).

Die Absenkung des Kreisumlagesatzes von 48,35 % auf 46,85 % durch den Landkreis Ansbach bewirkt für den Markt Dietenhofen eine um 111.000 € niedrigere Kreisumlage im Jahr 2019 und auf den gesamten Finanzplanungszeitraum von 2019 bis 2022 gesehen, eine Einsparung in Höhe von 478.300 €.

 

 

 
*) Die Kreisumlage berechnet sich wie folgt:

Die Kreisumlage wird in Von-Hundert-Sätzen der Umlagegrundlagen bemessen. Umlagegrundlagen sind die geltenden Steuerkraftzahlen sowie 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen des vorangegangenen Haushaltsjahres. Es werden die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Gde.-Anteil an der Einkommenssteuer und der Gde.-Anteil an der Umsatzsteuer des Jahres 2017 addiert. Dies ergibt die Steuerkraftmesszahl. Zur Steuerkraftmesszahl wird noch 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen aus 2017 addiert, was zur Umlagekraft 2019 führt. Die Umlagekraft wird dann mit dem Umlagesatz der Kreisumlage (Haushaltsjahr 2019 = 46,85 %) multipliziert und ergibt die Kreisumlage.

 

Weitere Einsparungen sind in der Gewerbesteuerumlage zu sehen. Die Gewerbesteuerumlage berechnet sich grundsätzlich aus der Vervielfachung des Gewerbesteuermessbetrages (also der Gewerbesteuereinnahme bereinigt um den jeweiligen kommunalen Hebesatz) mit einem sogenannten „Vervielfältiger“. Teil dieses „Vervielfältigers“ war bisher eine Solidarumlage in Höhe von 6,3%, welche seit diesem Jahr entfallen ist. Der Markt Dietenhofen hat somit eine um 6,3 % niedrigere Gewerbesteuerumlage zu entrichten, was sich im Haushaltsjahr 2019 mit 82.360 € an Einsparungen wiederspiegelt.

 

Die weiteren Einzelpläne im Überblick:

 

Im Einzelplan 0 „Allgemeine Verwaltung“ wurden die verschiedenen Haushaltsansätze angepasst. Die Ausgaben für die Kommunale Allianz „Kernfranken“ werden dabei wie im Vorjahr bei 15.000 € festgesetzt. Die Betreuung der Finanzverwaltung durch die Kommunalberatung Rödl und Partner, aufgrund der Änderung des § 2b des Umsatzsteuergesetzes, werden bei der Gruppierungsziffer 6554 weiterhin berücksichtigt. Im Jahr 2017 musste der Markt Dietenhofen erstmals ein Verwahrentgelt für einen Teil seiner Geldeinlagen bei den Kreditinstituten entrichten. Vorsorglich wurde auch im vorliegenden Entwurf eine Ausgabe für das Verwahrentgelt in Höhe von 5.000 € eingeplant.

Für die im Jahr 2019 gestartete Organisationsuntersuchung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband werden Mittel in Höhe von 30.000 € vorgesehen

Weiter wurde ein Ansatz in Höhe von 15.000 € für das einzurichtende Informationssicherheitsmanagementsystem (ISIS) eingefügt.

 

2. Bürgermeister Vogel fragt nach dem Hintergrund des Abweichens des aktuellen Ansatzes der Inneren Verrechnungen bei der Haupt- und Finanzverwaltung im Gegensatz zum Rechnungsergebnis 2017 nach und regt an, die Ansätze im laufenden Haushaltsjahr entsprechend anzupassen. Kämmerer Wäger erklärt, dass die Ansätze angepasst werden und in der kommenden Haushaltsberatung zum Vermögenshaushalt über den Hintergrund der Differenz informiert wird.

 

Im Einzelplan 1 „Brandschutz/Feuerwehr“ wurden die einzelnen Feuerwehren hinsichtlich des Mittelbedarfs befragt. Für die Feuerwehren der Gemeinde Dietenhofen wird dieses Jahr eine Gesamtsumme von rd. 42.100 € eingeplant. Die Mittel werden aufgeteilt und bei folgenden Gruppierungsziffern zur Verfügung gestellt: 5200, 5223, 5500, 5600, 5620, 6300, 6325, 6500, 6510.

Bei den Unterhaltskosten wurde zudem das neue Feuerwehrhaus in Kleinhaslach berücksichtigt. Die Einführung eines Budgets (ähnlich wie beim gemeindlichen Bauhof) wurde auch in diesem Jahr nicht vorgesehen.

Für die Einweihungsfeier des Feuerwehrhauses Kleinhaslach wurden 6.000 € mit eingeplant.

 

Für den Bereich „Hochwasserschutz“ werden für das Gewässerentwicklungskonzept 35.000 € und für die Überschwemmungsgebietsermittlung 65.000 € bereitgestellt. Die Förderung für Selbige findet mit einer Gesamthöhe von 75.750 € Berücksichtigung.

 

 

Im Einzelplan 2 „Schule“ wird - vorbehaltlich der noch nicht abgeschlossenen Haushaltsplanungen des Schulverbandes - für das Haushaltsjahr 2019 eine Umlage im Verwaltungshaushalt von 1.800 €/Schüler, und in den Finanzplanungsjahren eine Umlage in Höhe von 1.700 €/Schüler festgesetzt.

Bei derzeit 203 Grundschülern und 71 Mittelschülern aus der Marktgemeinde, führt dies zu Umlagen für den Grundschulbereich von 365.400 € und im Mittelschulbereich von 127.800 €.

 

 

Im Einzelplan 3 „Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege“ werden für die Renovierung der Schlossfenster 14.000 € eingestellt. Ab dem aktuellen Haushaltsjahr sind dem Schloss auch anteilige Personalkosten für die Gebäudereinigung zugeordnet.

Für die „Bücherei“ werden für Medienbeschaffung, wie im Vorjahr, 10.000 € zur Verfügung gestellt, wovon 1.500 € anteilig für Beschaffungen der Schulbibliothek eingeplant sind.

 

 

Einzelplan 4 „Soziale Sicherung“ – Die Förderung und Aufwendungen der „Nachbarschaftshilfe“ spiegeln sich in der Gliederung 4310 wieder. Im Jahr 2018 wurden hier die letzten staatlichen Fördermittel entrichtet und ab dem Jahr 2019 wird die Nachbarschaftshilfe durch den Diakonieverein getragen, wobei der Markt Dietenhofen Zuschüsse in Höhe von 3.000 € vorgesehen hat. Auch der Unterhalt des neuen Bürgerbusses spiegelt sich hier wieder.

 

Für den Unterhalt der Spiel- und Bolzplätze sind, wie in den Vorjahren, weiterhin 12.000 € eingeplant.

Bei den Kindertageseinrichtungen Kunterbunt und Schabernack sind Zuschüsse für die sog. „Sprach-Kita“ aus Bundesmitteln in Höhe von 25.000 € wie im Vorjahr integriert.

Für die Krippe in der KiTa Schabernack werden für die Reinigung der Räume 54.000 € eingestellt.

 

Herr Rainer Pfeiffer fragt an, ob ein höherer Personalansatz für den Kindergarten Kunterbunt gebildet wurde, falls eine Auslagerung durch „Notgruppen“ notwendig sei, bzw. im neu zu bauenden Kindergarten dann mehr Gruppen und damit auch mehr Personal notwendig wird. Bürgermeister Erdel berichtet, dass die „Notgruppen“ wenn dann erst im September 2019 zum Einsatz kommen und die Notwendigkeit derzeit noch nicht absehbar sei.

 

Als Kooperationspartner mit der Regierung von Mittelfranken stellt der Markt Dietenhofen weiterhin unter der Gliederung 4644 die Finanzierung für den Offenen Ganztag der Grundschule bereit. Hierfür erhält der Markt Dietenhofen eine Zuweisung in Höhe von 145.700 €.

 

 

Im Einzelplan 5 „Gesundheit, Sport, Erholung“ wurden die Ansätze weitestgehend fortgeschrieben. Grundsätzlich wird für die Ballsporthalle und die Schulturnhalle mit Mehrzwecksaal die Umsatzsteuer verrechnet. Seit dem Haushaltsjahr 2016 erfolgten nach Absprache mit dem BKPV sämtliche Buchungen für die Ballsporthalle und die Schulturnhalle netto. Die Ballsporthalle wurde zudem als Betrieb gewerblicher Art (BgA) anerkannt.

Durch die Federführung der Steuerkanzlei Rödl & Partner wurden die Umsatzsteuererklärungen der Jahre 2012-2017 im Jahr 2018 um die beiden BgAs berichtigt, sodass die anteiligen Investitionskosten steuerrechtlich geltend gemacht werden konnten.

 

Kämmerer Wäger erklärt, dass im Gegensatz zum vorliegenden Planentwurf der Ausgabeansatz bei der Umsatzsteuer im Bereich der Schulturnhalle und des Mehrzwecksaales noch um 190.000 € angehoben werden müsse. Hintergrund ist, dass aufgrund der hohen Nutzung der Räumlichkeiten durch die VHS, für welche keine Einnahmen erhoben werden, eine Rückerstattung der aus der Investition geltend gemachten Vorsteuer zu erfolgen hat. Wie hoch konkret die Rückzahlung wird, kann erst nach Abschluss der derzeit laufenden Sonderprüfung durch das Finanzamt festgestellt werden. Die Steuerberatung Rödl & Partner hat eine Rückerstattung von 188.000 € deklariert.

 

Bei der Ballsporthalle wurden nochmals 2.000 € für die Korrektur des Beachfeldes eingeplant.

 

Beim Hallenbad wurden neben den jährlichen Wartungsausgaben erhebliche Sanierungs- und Unterhaltsmaßnahmen für die Umwälzpumpen und die Wasseraufbereitung im Verwaltungshaushalt eingeplant (Gesamtumfang beim Gebäude- und betriebstechnischem Unterhalt: 57.500 € netto). Auch in den Finanzplanungsjahren wurden vorsorglich Mittel dahingehend vorgesehen (Sanierung gelöster Fliesen, Abplatzungen Beton Hallendecke).

 

Des Weiteren wurde der Ansatz für die Bewirtschaftung des Gebäudes auf 35.000 € pro Jahr angehoben, was auf den angestiegenen Wasserverbrauch aufgrund der auferlegten vermehrten Reinigungsverpflichtung zurückzuführen ist. Im Jahr 2018 wurden die Eintrittspreise des Hallenbades angepasst. Der Ansatz in Höhe von 72.000 € aus Hallenbadeintritten wurde aber aufgrund der Ist-Ergebnisse der letzten Jahre, die sich deutlich unter dem Ansatz bewegten, nicht angehoben.

 

 

Im Einzelplan 6 „Bau-, Wohnungswesen, Verkehr“ wurden Einnahmen für Straßenunterhaltungszuschüsse (0.6300.1715), wie im Vorjahr, in Höhe von 142.100 € veranschlagt, welche eine Steigerung in Höhe von rund 7.000 € zu den Vorjahren darstellt.

In der allgemeinen Bauverwaltung wurde Herr Hausmeister Roth mit Personal- und Sachkosten mit aufgenommen. Auch das von ihm genutzte gemeindliche Fahrzeug (AN-MD-905) wurde dieser Gliederung zugeordnet.

 

An Unterhaltsmaßnahmen bei den gemeindlichen Brücken (Hörleinsdorf und Kleinhabersdorf) wurden 15.000 € eingeplant. Der Unterhalt für die Grünanlagen wurde aufgrund vieler Einzelvorhaben des Bauhofes im Jahr 2019 und des Vorjahresergebnisses auf 8.000 € angehoben.

 

Der Bauhof selbst wird im Jahr 2019 wieder mit 120.000 € budgetiert. Im Haushaltsjahr 2018 schöpfte der Bauhof 108.181,07 € seines Budgets aus. Insgesamt umfasst das Budget folgende Gruppierungsziffern 5200, 5223, 5320, 5500, 5600, 5620, 6320, 6325, 6500, 6510, 6520 des Bauhofes (6495) sowie des Winterdienstes (6752) 5200, 5223, 5500 und 6320.

Für den Gebäudeunterhalt wurden beim Bauhof zusätzlich 9.500 € eingeplant (Ersatz Tür am Waschplatz, Fenster Schlosserei).

 

Einzelplan 7 „Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“ – Seit dem 01.01.2019 beträgt die Abwassergebühr 3,11 €/m³. Im Haushaltsjahr 2019 wird mit Gebühreneinnahmen in Höhe von 990.000 € kalkuliert. Die höheren Gebühreneinnahmen liegen zum einen in der erhöhten Abwassergebühr und zum anderen im längeren Ablesezeitraum begründet (November 2017 bis Dezember 2018). Im Jahr 2020 wird eine Reduzierung der Gebühreneinnahme eingeplant, da sich der Ablesezeitraum im Vergleich zu 2019 und 2018 verringert (Januar 2019 – November 2019). Folglich ist erst ab dem Jahr 2020 wieder mit regulärem Gebühreneinnahmen zu kalkulieren, nachdem die Gebührenschwankungen, durch die verschieden langen Ablesezeiträume vorüber sind.

 

Für die Restkosten der Globalkalkulation/Beiträge und der Erstellung der Entwässerungsbeitragssatzung (EWS), sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die KLA Dietenhofen (BGS-EWS) durch das externe Büro Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung, Würzburg sind vorsorglich 5.000 € eingeplant.

 

Die Beseitigung von Klärschlamm im Jahr 2019 und 2021 wurden mit je 77.500 € angesetzt. Die Ausgaben für den Unterhalt der Kläranlage samt RÜBs und Entwässerungsanlagen schlägt mit rund 94.000 € zu Buche. Bei den Stromkosten wurde der Ansatz von 54.000 € auf 60.000 € aufgrund der Vorjahresergebnisse angehoben.

 

Im Bereich der Bauschuttdeponie wurde für den Unterhalt der Raupe ein Ansatz von 7.500 € gebildet.

 

Beim Friedhof wurden 3.000 € jährlich für die Pflege der Bepflanzungen eigestellt. Am Buswartehäuschen gegenüber der Fa. Playmobil in der Neustädter Straße werden 3.600 € für den Austausch der Scheiben berücksichtigt.

 

 

Einzelplan 8 „Wirtschaftl. Unternehmen Grund- und Sondervermögen“ – Der Ansatz für die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe wird bei der „Elektrizitätsversorgung“ bei 160.000 € belassen.

 

Beim „Bebauten Grundbesitz“ werden die angepassten Mietzinsen des „alten Feuerwehrhauses“ berücksichtigt.

 

 

Haushaltsquerschnitt: Personalausgaben

 

 

Für Personalausgaben werden insgesamt 4.104.250 € im Haushaltsjahr 2019 eingeplant. In den Jahren 2020, 2021 und 2022 belaufen sich die Personalkosten auf 4.228.100 €, 4.353.200 € und 4.485.400 €. Im Vergleich betrugen die Personalkosten in den Vorjahren 3.803.250,00 € (Ansatz 2018), 3.564.503,66 € (Rechnungsergebnis 2017), 3.316.751,85 € (Rechnungsergebnis 2016), 3.020.957,92 (Rechnungsergebnis 2015),  2.761.009,06 € (Rechnungsergebnis 2014) und 2.510.832,20 € (Rechnungsergebnis 2013).

 

Der Markt Dietenhofen ist seit dem Haushaltsjahr 2015 schuldenfrei, was auch für das Haushaltsjahr 2019 gelten wird.

 

 

Herr Bürgermeister Erdel erklärt abschließend, dass die unterm Strich eher zurückhaltend mit Einnahmen kalkuliert wurde und Reserven im Haushalt gesehen werden. Dennoch sei kein Spielraum für eine „Goldrandlösung“, denn in Zeiten von kurzfristigen Baukostensteigerungen könne sich noch einiges verändern. Auch im Hinblick auf einen Sanierungsbedarf im gemeindlichen Hallenbad ist eine etwas zurückhaltende Haushaltsplanung sinnvoll.

 

Herr Simon fragt an, ob bei einer notwendigen kurzfristigen Fremdfinanzierung noch Probleme durch die Rechtsaufsichtsbehörde zu erwarten seien, nachdem die Straßenausbaubeiträge abgeschafft seien. Dies verneint Bürgermeister Erdel, der Haushalt sei dann lediglich genehmigungspflichtig.

 

2. Bürgermeister Vogel verdeutlich aufgrund der steigenden Personal- und Unterhaltskosten die Notwendigkeit die Folgekosten und Belastung des Verwaltungshaushaltes durch neue Investitionen im Auge zu behalten. Im Hinblick auf eine mögliche notwendige Fremdfinanzierung, rät er zu einer vorausschauenden Vorgehensweise und eine Finanzierung aufzunehmen, solange das Zinsniveau noch niedrig ist. Dennoch solle eine Fremdfinanzierung nur aufgenommen werden, wenn diese notwendig und unausweichlich ist.

 

Herr Fritz Simon fragt an, ob es mittlerweile Förderprogramme für Sanierungsmaßnahmen am Hallenbad gebe. Bürgermeister Erdel verneint dies.


Beschlussvorschlag:

 

Der Haushaltsplan – Verwaltungshaushalt wird dem Marktgemeinderat entsprechend der heutigen Entwurfsfassung, einschließlich besprochener Änderungen, zur Beschlussfassung vorgelegt.