Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Für verschiedene Bauvorhaben auf den Grundstücken FlNr. 154 und 168/1 Gemarkung Kehlmünz wurde ein Bauantrag eingereicht.

 

Die Baugrundstücke befinden sich im Außenbereich und daher richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB. Eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB liegt nicht vor. Sonstige Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 BauGB können zugelassen werden, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

 

Auf den Grundstücken FlNr. 603 und 601 Gemarkung Kehlmünz soll ein wassergebundener Parkplatz errichtet werden. Im Lageplan ist der wassergebundene Parkplatz nicht dargestellt, jedoch wird dies in der beigefügten Betriebsbeschreibung erwähnt als auch auf dem „Grundriss Flurnummer 154“ dargestellt. Der Parkplatz liegt teilweise auf dem Grundstück FlNr. 601 Gemarkung Kehlmünz, welches sich im Eigentum des Marktes Dietenhofen befindet. Das Grundstück ist als ökologische Ausgleichsfläche, Flächentyp 3, ausgewiesen. Es handelt sich dabei um eine Ausgleichs- und Ersatzfläche, die im Rahmen eines Flurneuordnungsverfahrens durch das Amt für ländliche Entwicklung Ansbach festgesetzt worden ist. Eine Errichtung eines Parkplatzes auf dieser Fläche ist nicht möglich, da dies öffentliche Belange beeinträchtigt. Die Beurteilung der gesicherten Erschließung des Parkplatzes kann nicht abschließend beurteilt werden, da die geplante Zufahrt in den Plänen nicht dargestellt ist.

 

Die Erschließung der anderen baulichen Anlagen ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

 

1. Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zu der Umnutzung der Lagerhalle in eine Werkstatt, Errichten einer offenen Lagerhalle, Überdachen der ehem. Mistlege und Errichten eines Wintergartens, Umnutzung der Reithalle in Gewerberäume und Maschinen-Lagerhalle, Überdachung des Zwischenbaus sowie der Errichtung von zwei Ställen auf den Grundstücken FlNr. 154 und 168/1 Gemarkung Kehlmünz.

 

 

2. Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag hinsichtlich der Errichtung eines wassergebundenen Parkplatzes auf dem Grundstück FlNr. 603 Gemarkung Kehlmünz.