Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Zum Anbau eines Wintergartens und weiteren baulichen Anlagen auf dem Grundstück FlNr. 154 Gemarkung Kehlmünz wurde ein Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids eingereicht.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Außenbereich und daher richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach Art. 35 BauGB. Eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB liegt nicht vor. Sonstige Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 BauGB können zugelassen werden, wenn die Ausführung und Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

 

Öffentliche Belange werden im vorliegenden Fall nicht beeinträchtigt.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschlussvorschlag:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorbescheid zum Anbau eines Wintergartens und Aufstockung der Nebengebäude sowie Errichten einer Dachterrasse und Umnutzung der Nebengebäude auf dem Grundstück FlNr. 154 Gemarkung Kehlmünz.